Die österreichischen katholischen Bischöfe haben sich dieser Tage zum Sterbehilfeverbot in Österreich geäußert, sie fürchten nämlich, dass diese strengkatholische Vorschrift durch eine geplante Änderung im Ärztegesetz aufgeweicht werden könnte.
Unter dem Titel "Beistand für Sterbende" wird fürs Ärztegesetz
ein neuer §49a vorgeschlagen:
"(1) Die Ärztin/Der Arzt hat
Sterbenden, die von ihr/ihm in Behandlung übernommen wurden, unter Wahrung
ihrer Würde beizustehen.
(2) Im Sinne des Abs. 1 ist es bei Sterbenden
insbesondere auch zulässig, im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen
Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und
Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler
Lebensfunktionen überwiegt."
Dazu sagten die Bischöfe
zuerst zustimmend: "Ist der Tod nicht mehr aufzuhalten und eine Therapie
sinnlos - da medizinisch nicht mehr indiziert - so bedeute dies keine aktive
Tötung, sondern vielmehr, dem Sterben seinen Lauf zu lassen." Was
bedeutet: wenn Patienten sowieso schon im Sterben liegen, dann gilt ein bisschen
Zuviel an Schmerzmitteln nicht als Sterbehilfe.
Aber da katholischerseits
bekanntlich der liebe Katholikengott das Leben gibt und das Leben nimmt, ist
es eine schwere Sünde, jemanden zu helfen, der wegen schweren Leidens
sterben möchte.
Meine Mutter hat mit 86 einen - auch bei ihren Eltern
und Geschwistern als Todesursache üblichen - Gehirnschlag erlitten, sie
hatte dies erwartet und immer wieder gesagt, sie hoffe, dass dieser Schlag sie
auch richtig treffe und sie nicht als Pflegefall weiter vegetieren müsse.
Sie hatte das Pech, der Schlag lähmte sie nur rechtsseitig und zerstörte
ihr Sprachzentrum weitgehend, aber sie lebte als Pflegefall in einem Pflegeheim
weiter und ärgerte sich darüber sehr, weil sie damit die ihr so wichtige
Selbstbestimmung verlor, sie z.B. nicht einmal mehr selber essen konnte. Mit
größter Mühe konnte sie manchmal halbe Sätze hervorbringen,
die meist so lauteten: "is nix mehr, i wü nimma". Ich fütterte
sie jeweils mittags, mein Bruder tat das am Abend, unsere Mutter hatte alsbald
eine Strategie dazu entwickelt: sie aß möglichst wenig.
Daraufhin
gab's ärztliche Hilfe, künstliche Ernährung mittels Magensonde.
Den Arzt wies ich darauf hin, dass ich nicht glaube, meine Mutter würde
sich das gefallen lassen, er meinte, er mache das schon seit 13 Jahren und das
funktioniere immer. Dann machte er eine neue Berufserfahrung, meine Mutter riss
sich die Sonde sogleich selber aus dem Leibe, linkshändig konnte sie ja
noch zugreifen, sie hatte sogar gelernt, mit der linken Hand und den Zähnen
Orangen zu schälen und reagierte jeweils zornig, wenn ihr dabei wer helfen
wollte.
Und sie setzte ihren Weg konsequent fort, sie aß nur
ein Minimum, wenn man sie weiter füttern wollte, schmiss sie den Teller
auf den Boden, sie verlor schnell stark an Gewicht und konnte so die verbotene,
aber erwünscht gewesene Sterbehilfe selber für sich leisten! Sie verhungerte
sich praktisch! Gezwungen wurde sie dazu von der unmenschlichen katholischen
Kirche, die in der Republik Österreich immer noch soviel zu reden hat!
Es
gibt in Österreich katholische Palliativzentren, wo man Schwerkranke hingebungsvoll
weiterleiden lässt, bis der katholische Gott endlich barmherzig ist, das
ist ein neuer Geschäftszweig, finanziert von öffentlichen Geldern
und Beiträgen der Betroffenen, die katholische Kirche kann wieder einmal
Nächstenliebe heucheln und Menschen quälen.
Gespannt muss
man nun abwarten, wie die Regierung auf die bischöflich-katholischen Weisungen
reagieren wird! Wird die Abänderung des Ärztegesetzes abgeändert?
Der bischöfliche §49a (2) würde so aussehen: "Im Sinne
des Abs. 1 ist es bei Patienten, deren Tod unmittelbar und absehbar bevorsteht
insbesondere auch zulässig, im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen
Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und
Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler
Lebensfunktionen überwiegt." Das Leiden darf also bloß um
Stunden verkürzt werden, nicht um Wochen, Monate oder Jahre.