Sterbehilfeverbot

Die österreichischen katholischen Bischöfe haben sich dieser Tage zum Sterbehilfeverbot in Österreich geäußert, sie fürchten nämlich, dass diese strengkatholische Vorschrift durch eine geplante Änderung im Ärztegesetz aufgeweicht werden könnte.

Die Zeit-im-Bild 1 vom 18.11.2018 berichtete darüber:

 

Unter dem Titel "Beistand für Sterbende" wird fürs Ärztegesetz ein neuer §49a vorgeschlagen:
"(1) Die Ärztin/Der Arzt hat Sterbenden, die von ihr/ihm in Behandlung übernommen wurden, unter Wahrung ihrer Würde beizustehen.
(2) Im Sinne des Abs. 1 ist es bei Sterbenden insbesondere auch zulässig, im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt."

Dazu sagten die Bischöfe zuerst zustimmend: "Ist der Tod nicht mehr aufzuhalten und eine Therapie sinnlos - da medizinisch nicht mehr indiziert - so bedeute dies keine aktive Tötung, sondern vielmehr, dem Sterben seinen Lauf zu lassen." Was bedeutet: wenn Patienten sowieso schon im Sterben liegen, dann gilt ein bisschen Zuviel an Schmerzmitteln nicht als Sterbehilfe.

Aber da katholischerseits bekanntlich der liebe Katholikengott das Leben gibt und das Leben nimmt, ist es eine schwere Sünde, jemanden zu helfen, der wegen schweren Leidens sterben möchte.
Meine Mutter hat mit 86 einen - auch bei ihren Eltern und Geschwistern als Todesursache üblichen - Gehirnschlag erlitten, sie hatte dies erwartet und immer wieder gesagt, sie hoffe, dass dieser Schlag sie auch richtig treffe und sie nicht als Pflegefall weiter vegetieren müsse. Sie hatte das Pech, der Schlag lähmte sie nur rechtsseitig und zerstörte ihr Sprachzentrum weitgehend, aber sie lebte als Pflegefall in einem Pflegeheim weiter und ärgerte sich darüber sehr, weil sie damit die ihr so wichtige Selbstbestimmung verlor, sie z.B. nicht einmal mehr selber essen konnte. Mit größter Mühe konnte sie manchmal halbe Sätze hervorbringen, die meist so lauteten: "is nix mehr, i wü nimma". Ich fütterte sie jeweils mittags, mein Bruder tat das am Abend, unsere Mutter hatte alsbald eine Strategie dazu entwickelt: sie aß möglichst wenig.

Daraufhin gab's ärztliche Hilfe, künstliche Ernährung mittels Magensonde.
Den Arzt wies ich darauf hin, dass ich nicht glaube, meine Mutter würde sich das gefallen lassen, er meinte, er mache das schon seit 13 Jahren und das funktioniere immer. Dann machte er eine neue Berufserfahrung, meine Mutter riss sich die Sonde sogleich selber aus dem Leibe, linkshändig konnte sie ja noch zugreifen, sie hatte sogar gelernt, mit der linken Hand und den Zähnen Orangen zu schälen und reagierte jeweils zornig, wenn ihr dabei wer helfen wollte.

Und sie setzte ihren Weg konsequent fort, sie aß nur ein Minimum, wenn man sie weiter füttern wollte, schmiss sie den Teller auf den Boden, sie verlor schnell stark an Gewicht und konnte so die verbotene, aber erwünscht gewesene Sterbehilfe selber für sich leisten! Sie verhungerte sich praktisch! Gezwungen wurde sie dazu von der unmenschlichen katholischen Kirche, die in der Republik Österreich immer noch soviel zu reden hat!

Es gibt in Österreich katholische Palliativzentren, wo man Schwerkranke hingebungsvoll weiterleiden lässt, bis der katholische Gott endlich barmherzig ist, das ist ein neuer Geschäftszweig, finanziert von öffentlichen Geldern und Beiträgen der Betroffenen, die katholische Kirche kann wieder einmal Nächstenliebe heucheln und Menschen quälen.

Gespannt muss man nun abwarten, wie die Regierung auf die bischöflich-katholischen Weisungen reagieren wird! Wird die Abänderung des Ärztegesetzes abgeändert? Der bischöfliche §49a (2) würde so aussehen: "Im Sinne des Abs. 1 ist es bei Patienten, deren Tod unmittelbar und absehbar bevorsteht insbesondere auch zulässig, im Rahmen palliativmedizinischer Indikationen Maßnahmen zu setzen, deren Nutzen zur Linderung schwerster Schmerzen und Qualen im Verhältnis zum Risiko einer Beschleunigung des Verlusts vitaler Lebensfunktionen überwiegt." Das Leiden darf also bloß um Stunden verkürzt werden, nicht um Wochen, Monate oder Jahre.

Daher wünsche ich den beteiligten Herren Bischöfen und allen Politikern die ihnen weiterhin Folge leisten, ein schweres, schmerzliches, qualvolles Alter, damit sie ächzend, jammernd und völlig verzweifelt stöhnend so richtig in den vollen Genuss des Sterbehilfeverbotes kommen!

Und selber wünsch ich mir, dass mir dereinsten noch rechtzeitig ein Köpfler aus dem Fenster gelingt, bevor ich als an katholisch befohlenen Qualen leidender Pflegefall ins Pflegeheim komme...