Ausweitung der Heimopferrente.Verjährung von sexuellem Missbrauch
abschaffen, Religionsgemeinschaften sollen künftig selbst Opferentschädigung
bezahlen. Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt begrüßt Vorstoß.
"Ist
sexuelle Gewalt weniger schrecklich, wenn sie in Pfarren passiert als in kirchlichen
Kinderheimen?". Diese beklemmende Frage stellen sich viele Opfer, die
in Pfarren vergewaltigt oder missbraucht wurden. Anlassfall eines nun sogar
beim VfGH anhängigen Verfahrens ist solch eine Ungleichbehandlung eines
steirischen Opfers. Der 52-jährige Akademiker wurde derart massiv geschändet,
dass er erwerbsunfähig wurde. Infolgedessen fordert er eine lebenslange
Opferrente nach dem Heimopferrentengesetz (HOG), doch dieses begünstigt
nur Personen, "die sich in entsprechenden Einrichtungen der Kirchen befanden".
Gegen diesen Missstand hat nun SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim einen politischen Vorstoß getätigt: In einer von ihm eingereichten parlamentarischen Anfrage tritt er für die Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen ein. Auch soll die Kirche für die Behandlungskosten ihrer Opfer aufkommen, und diese Opfer sollen in Zukunft Anspruch auf eine Rente, bedingt durch den traumatischen sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche, haben. Denn kirchliche Missbrauchsopfer außerhalb von Heimen, die einmalig von der Klasnic-Kommission entschädigt wurden, erhalten derzeit keine Rente.
Diese Heimopferrente sollte außerdem von der Kirche bezahlt werden, nicht vom Staat. Jarolim kritisiert: "Derzeit kommen die Steuerzahler für die Entschädigung von kirchlichen Missbrauchsopfer im Rahmen der Heimopferente auf und nicht die Kirche selbst. " Ein Problem sei weiters, dass Priester ja vermögenslos sind, und daher für Zahlungen nicht herangezogen werden können. "Hier sind die gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften zur Begleichung heranzuziehen", so Jarolim.
Ein weiteres heißes Thema ist die Verjährung. Jarolim fordert,
die Verjährung bei Verbrechen gegen Minderjährige im Zivilrecht aufzuheben,
"da ansonsten nur die Täter und ihre Organisation durch die Verjährung
geschützt werden". Weiters fordert Jarolim, dass Religionsgemeinschaften
zivilrechtlich haftbar sein sollen. Denn bislang hätten Religionsgemeinschaften
"Straftaten systemisch verheimlicht und die Verfolgung über Jahre
und Jahrzehnte massiv erschwert". Das steht "in einem eklatanten Widerspruch
zu den eigenen religiösen Botschaften, welche sie öffentlich und somit
privilegiert verbreiten".
Sepp Rothwangl, Obmann der Plattform
Betroffener Kirchlicher Gewalt begrüßt Jarolims Vorstoß:
"Für uns ist das ein Meilenstein für die längst überfällige
Aufarbeitung. Immerhin ist die die von Kirchenangehörigen ausgeübte
sexuelle Gewalt und Vertuschung an tausenden Minderjährigen das größte
Verbrechen der Nachkriegszeit", sagt er. "Erstmals spricht eine politische
Partei nun die eklatanten Ungerechtigkeiten sowie die Geiselhaft der Steuerzahlenden
klar aus."