Rebecca Sommer, frühere UN-Insiderin und Topaktivistin gegen die Globalen Pakte für Migration und Flüchtlinge, hatte eine Veranstaltung zur Kritik dieser Dokumente in Berlin-Köpenick initiiert, die von der GAM (Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte) unterstützt wurde und am 1. Dezember dort stattgefunden hat. (Videomitschnitte und Texte werden demnächst veröffentlicht.)
" (..) Die vorliegenden migrations- und flüchtlingspolitischen
Erklärungen, Abkommen, Verträge etc. missachten weitestgehend die
autochthonen Bevölkerungen der anvisierten Aufnahmeländer als Rechtssubjekte
und behandeln sie de facto als bloße Anpassungs- und Unterwerfungsobjekte
von fremdbestimmten Bevölkerungstransfermaßnahmen. Damit wird
gegen wesentliche internationale Rechtsgrundsätze verstoßen, so zum
Beispiel gegen Artikel 3, 6 und 7 der Entschließung der UN-Menschenrechtskommission
vom 17. April 1998.
Demgegenüber sind folgende handlungsleitenden
Rechtspositionen offensiv zur Geltung zu bringen: Die Staatsbürger/innen
europäischer Nationen, die gemeinsam den demokratischen Souverän bilden,
haben das Recht und im Hinblick auf die Wertegrundlagen aufgeklärter und
anhand rationaler Standards gebildeter Gesellschaften auch die moralische Pflicht,
für den kulturhistorisch gewachsenen Erhalt und damit für die zukünftige
soziokulturelle Reproduktion der freiheitlichen, säkular-demokratischen
Gesellschafts- und Werteordnung einzutreten.
Dieses grundlegende Recht
schließt weitere Rechte explizit ein, nämlich
1. das Recht
auf Abwehr einer nichtauswählenden und aufgenötigten Masseneinwanderung
von Menschengruppen, die gemäß ihrer weltanschaulich-normativen
Prägung und Handlungsorientierung einer säkular-demokratischen Gesellschafts-
und Werteordnung ablehnend bis feindlich gegenüberstehen, grundrechtswidrige
und zum Teil auch kriminelle Sozialmilieus generieren und reproduzieren sowie
obendrein die Sozialsysteme nachhaltig belasten
2. das Recht auf Widerstand
gegen wie auch immer verbrämte Migrationsdiktate in zuvor umrissener
Quantität und Qualität, die den einheimischen Staatsbürgern/innen
von nationalen Regierungen und supranationalen Instanzen auf undemokratische
Weise und entgegen dem Auftrag zum Schutz der säkular-demokratischen Lebensordnung
aufgezwungen werden und weiterhin aufgezwungen werden sollen. (Siehe bereits
Artikel 2 und 3 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789
als Basisprinzipien.)
3. das Recht (und im Grunde die Pflicht aufgeklärter
Bürger/innen) auf Kritik und Ablehnung von weltanschaulich-normativ
gegensätzlichen orientierten und gesinnten Zuwanderergruppen und deren
einheimischen Unterstützern, ohne dafür demagogisch als 'Rassist',
'Fremdenfeind', 'Nazi' etc. diskriminiert zu werden."