Der Fall des Juden RALF MADACH

Strafbefehl wegen §130 Volksverhetzung

Am 11.02.2019 veröffentlicht - Ralf Madach erhielt wegen eines Posts auf Facebook, in dem er sich in Bezug auf den Terroranschlag am Breitscheidplatz kritisch über den Islam und muslimische Zuwanderung äußerte einen Strafbefehl über 120 Tagesätze à 15 Euro - Ihm wurde vorgeworfen ein Vergehen, strafbar nach § § 130 Abs. 1 Nr.2, 166 Abs. 2, 52 StGB begangen zu haben.