Die EU-Kommission hat heute eine neue Schwarze Liste vorgestellt, auf
der 23 Staaten mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
verzeichnet sind. Bislang umfasste die EU-Liste lediglich zwölf Länder,
die schon auf der Liste der Financial Action Task Force (FATF), einer 1989 gegründeten
internationalen Anti-Geldwäsche-Organisation, stehen. Damit geht die EU
beim Kampf gegen Geldwäsche erstmals eigenständig weiter als die zähen
Kompromisse in der FATF. Das EU-Parlament, allen voran die Grünen, hatten
wiederholt angemahnt, dass die Kommission eine eigene Bewertung von Drittstaaten
durchführen solle. Die EU-Geldwäscherichtlinie gibt der Kommission
den Auftrag dazu.
Banken und Firmen in der EU müssen ihre Geschäftspartner
in Hochrisikoländern erheblich intensiver überwachen. Zudem müssen
die betroffenen Staaten erhebliche Anstrengungen aufbringen, um ihre finanzielle
Sauberkeit nachzuweisen und so wieder von der Liste gestrichen zu werden.
Dazu
sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament,
Sven Giegold:
"Die Liste ist ein scharfes Schwert gegen Geldwäsche.
Für den Kampf gegen schmutziges Geld ist das ein echter Fortschritt. Geldwäsche
stellt eine enorme Gefahr für unsere Sicherheit dar, es fördert Korruption
und Kriminalität in Europa. Die EU-Kommission hat jetzt eine deutlich verbesserte
Liste vorlegt, die auch Panama, Saudi-Arabien und die US-Jungferninseln enthält.
Die EU-Kommission hat dem enormen Lobbydruck mancher Regierungen standgehalten
und eine doppelt so lange Liste vorgelegt. Die Liste ist lang, aber noch nicht
komplett. Einige der größten Waschmaschinen für schmutziges
Geld fehlen noch. Dazu gehören Russland, London und Aserbaidschan.
Die
EU-Kommission muss transparent machen, weshalb sie 23 Länder auf die Liste
genommen hat und andere nicht. Ohne Transparenz muss sich die EU-Kommission
den Vorwurf gefallen lassen, dass die Liste das Ergebnis eines politischen Kuhhandels
ist. Die Kommission hat Drittstaaten nach objektiven Kriterien bewertet, daher
kann sie bei einer Veröffentlichung der Bewertungen nur gewinnen.
Wir
dürfen uns nicht scheuen, das Problem von Geldwäsche innerhalb Europas
anzusprechen. Es gab riesige Skandale im Zusammenhang mit Geldwäsche in
Ländern wie Lettland, Dänemark, Malta und Zypern. Deshalb sollte die
EU-Kommission die Prüfung von EU-Ländern beschleunigen und sicherstellen,
dass die europäischen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche
in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden."
EU-Liste der Drittländer mit hohem Geldwäscherisiko (Länder,
die auch auf der FATF-Liste stehen, sind gesondert gekennzeichnet) High-risk
third countries
(1) Afghanistan,
(2) American Samoa,
(3) The Bahamas,
(FATF)
(4) Botswana, (FATF)
(5) Democratic People’s Republic of Korea,
(FATF)
(6) Ethiopia, (FATF)
(7) Ghana, (FATF)
(8) Guam,
(9) Iran,
(FATF)
(10) Iraq,
(11) Libya,
(12) Nigeria,
(13) Panama,
(14)
Pakistan, (FATF)
(15) Puerto Rico,
(16) Samoa,
(17) Saudi Arabia,
(18)
Sri Lanka, (FATF)
(19) Syria, (FATF)
(20) Trinidad and Tobago, (FATF)
(21)
Tunisia, (FATF)
(22) US Virgin Islands,
(23) Yemen. (FATF)
Nicht auf
der EU-Liste steht Serbien, das sich aber auf der FATF-Liste befindet: http://www.fatf-gafi.org/countries/#high-risk
Verpflichtung der EU-Kommission zur Erstellung einer EU-Liste von Hochrisikoländern
in der EU-Geldwäscherichtlinie (Google-Übersetzung aus dem Englischen)
Politik
in Drittländern
Artikel 9 der EU-Anti
1. Drittländer, die
strategische Mängel in ihren nationalen AML / CFT-Regelungen aufweisen,
die das Finanzsystem der Union erheblich gefährden ("Drittländer
mit hohem Risiko"), werden ermittelt, um das ordnungsgemäße
Funktionieren der internen Systeme zu gewährleisten Markt.
2.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß
Artikel 64 zu erlassen, um Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, wobei
strategische Mängel insbesondere in den folgenden Bereichen berücksichtigt
werden:
(a) den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in einem Drittland,
insbesondere
(i) Kriminalisierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
(ii)
Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht von Kunden;
(iii)
Anforderungen an die Aufbewahrung von Unterlagen;
(iv) Anforderungen zur
Meldung verdächtiger Transaktionen;
(v) die Verfügbarkeit korrekter
und rechtzeitiger Informationen über das wirtschaftliche Eigentum von juristischen
Personen und Vorkehrungen an die zuständigen Behörden;
b) die
Befugnisse und Verfahren der zuständigen Behörden des Drittlandes
zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, einschließlich
angemessen wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen
sowie der Praktiken der Drittländer bei der Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch
mit den zuständigen Mitgliedstaaten Behörden;
(c) die Wirksamkeit
des AML / CFT-Systems eines Drittlandes bei der Bekämpfung von Geldwäsche-
oder Terrorismusfinanzierungsrisiken.
3. Die delegierten Rechtsakte
gemäß Absatz 2 werden innerhalb eines Monats nach Feststellung der
in diesem Absatz genannten strategischen Mängel erlassen.
4.
Bei der Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte gemäß Absatz
2 berücksichtigt die Kommission einschlägige Bewertungen, Bewertungen
oder Berichte internationaler Organisationen und Standardsetzer, die auf dem
Gebiet der Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
zuständig sind.