Worte zum Karfreitag & zur Verfassung

Heute am 19.4.2019 ist Karfreitag, der Karfreitag war für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten bisher ein Feiertag, dann gab's eine Klage wegen Diskriminierung von Anders- und Nichtgläubigen, der EUGh gab der Klage recht, die österreichische Regierung wählte von den zwei Möglichkeiten die menschenfeindliche, aber wirtschaftsfreundliche und beendete die Diskriminierung durch die Abschaffung des Feiertags für die bisher damit verfassungswidrig Begünstigten.

Denn in der Verfassung steht ganz klar, was das Recht dazu ist:

Verfassung, Artikel 7: "Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen."

Somit ist es völlig klar, Sonderrechte für bestimmten Bekenntnisse kann es nicht geben! Das Feiertagsrecht eines bestimmten Tages gilt für jeden in Österreich oder für niemanden!

Bisher hat in Österreich diesbezüglich niemand die österreichische Verfassung in die Debatte eingebracht! Es wird dazu lediglich das europäische Recht strapaziert!

Dabei hätte gemäß Verfassung diese Sonderrechte für drei Kleinkirchen überhaupt nie eingerichtet werden dürfen...

PS: Als meinereiner noch arbeiten ging, war im Betrieb der Karfreitag für zwei Protestanten ein zu bezahlender Feiertag. Sie brauchten nie frei (außer es ging um eine Osterreise), sondern kassierten lieber die Überstunden mit Feiertagszuschlag. Einer der beiden erklärte den Effekt: "Damit zahl ich den Kirchenbeitrag".