Für ein humanes Lebensende...

...wurde im Juli 2019 in Österreich ein Verein gegründet: "ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR EIN HUMANES LEBENSENDE"

Mission der ÖGHL

Die Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende bezweckt die Förderung einer Kultur des humanen Sterbens und die Förderung der gesellschaftlichen, politischen und legalen Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende.

Hier die Leitsätze:
1. Die ÖGHL ist einem humanistischen Weltbild verpflichtet.
2. Die ÖGHL ist überkonfessionell und überparteilich.
3. Die ÖGHL arbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage und mit einem interdisziplinären Zugang zu Naturwissenschaften, Medizin, Geisteswissenschaften, Philosophie und Ethik sowie Rechtswissenschaft.
4. Die ÖGHL sucht Brücken zwischen den sich wandelnden Weltbildern, die die Gesellschaft heute prägen.
5. Die ÖGHL stützt sich dabei insbesondere auf die wissenschaftlichen Grundlagen der Mentalitätsgeschichte und Bewusstseinsevolution, die sie durch Forschung und Öffentlichkeitsarbeit weiter vertiefen und verbreiten will.
6. Die ÖGHL trägt zur gesellschaftlichen und politischen Willensbildung bei, einschließlich der Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen.
7. Die ÖGHL betrachtet ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende als Teil der Autonomie des Menschen, deren Betonung und Anerkennung im Lauf der Geschichte zunahm und weiter zunehmen wird.
8. Die ÖGHL setzt sich dafür ein, sinnloses und unerträgliches Leid am Lebensende zu vermeiden und dadurch die Menschenwürde der Sterbenden zu erhalten.
9. Die ÖGHL betrachtet ihre Arbeit als im Einklang mit den Grundwerten der Rechtsordnungen der Europäischen Union und Österreichs stehend.
10. Die ÖGHL schließt insbesondere explizit alle Tätigkeiten aus, die von §77 StGB und § 78 StGB umfasst werden.
11. Die ÖGHL folgt - als allgemeine Orientierung - den Empfehlungen der Bioethikkommission des Bundeskanzleramts ("Sterben in Würde", 2015) und propagiert eine Reform der das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende betreffenden gesetzlichen Bestimmungen, inklusive §77 StGB und § 78 StGB.
12. Die ÖGHL richtet ihre Tätigkeit auf ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Kontext von unausweichlichem schweren körperlichem oder psychischem Leid, insbesondere bei unheilbaren Krankheiten, unter ärztlicher und psychologischer Betreuung, und bei aufrechter Urteilskraft des Leidenden.

Hier geht's zur Homepage: https://www.oeghl.at/