Die Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende bezweckt die Förderung einer Kultur des humanen Sterbens und die Förderung der gesellschaftlichen, politischen und legalen Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung am Lebensende.
Hier die Leitsätze:
1. Die ÖGHL ist einem humanistischen
Weltbild verpflichtet.
2. Die ÖGHL ist überkonfessionell
und überparteilich.
3. Die ÖGHL arbeitet auf wissenschaftlicher
Grundlage und mit einem interdisziplinären Zugang zu Naturwissenschaften,
Medizin, Geisteswissenschaften, Philosophie und Ethik sowie Rechtswissenschaft.
4. Die ÖGHL sucht Brücken zwischen
den sich wandelnden Weltbildern, die die Gesellschaft heute prägen.
5. Die ÖGHL stützt sich dabei
insbesondere auf die wissenschaftlichen Grundlagen der Mentalitätsgeschichte
und Bewusstseinsevolution, die sie durch Forschung und Öffentlichkeitsarbeit
weiter vertiefen und verbreiten will.
6. Die ÖGHL trägt zur gesellschaftlichen
und politischen Willensbildung bei, einschließlich der Vorbereitung von
Gesetzesvorschlägen.
7. Die ÖGHL betrachtet ein Recht
auf Selbstbestimmung am Lebensende als Teil der Autonomie des Menschen, deren
Betonung und Anerkennung im Lauf der Geschichte zunahm und weiter zunehmen wird.
8. Die ÖGHL setzt sich dafür
ein, sinnloses und unerträgliches Leid am Lebensende zu vermeiden und dadurch
die Menschenwürde der Sterbenden zu erhalten.
9. Die ÖGHL betrachtet ihre Arbeit
als im Einklang mit den Grundwerten der Rechtsordnungen der Europäischen
Union und Österreichs stehend.
10. Die ÖGHL schließt insbesondere
explizit alle Tätigkeiten aus, die von §77 StGB und § 78 StGB
umfasst werden.
11. Die ÖGHL folgt - als allgemeine Orientierung
- den Empfehlungen der Bioethikkommission des Bundeskanzleramts ("Sterben
in Würde", 2015) und propagiert eine Reform der das Recht auf Selbstbestimmung
am Lebensende betreffenden gesetzlichen Bestimmungen, inklusive §77 StGB
und § 78 StGB.
12. Die ÖGHL richtet ihre Tätigkeit
auf ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Kontext von unausweichlichem
schweren körperlichem oder psychischem Leid, insbesondere bei unheilbaren
Krankheiten, unter ärztlicher und psychologischer Betreuung, und bei aufrechter
Urteilskraft des Leidenden.