Gutmenschenkriminalberichterstattung

Eine Mitte August 2019 durchs Net zirkulierende Geschichte:

Anfang Juli 2019 gab es die Meldung, vier Deutsche haben auf Mallorca ein 18 Jahre altes Mädchen in ihre Hotelzimmer gelockt und dort vergewaltigt. So war das dann zum Beispiel auch in der B.Z. Berlin zu lesen: "Mallorca: Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung, vier deutsche Urlauber sind am Donnerstagmorgen in der Halle des Mallorca-Airports festgenommen worden". Und der Spiegel meldete: "Mallorca: Vier Deutsche wegen mutmaßlicher Vergewaltigung verhaftet". Die tz schrieb: "Vier deutsche Urlauber sind am Flughafen von Palma festgenommen worden. Die Guardia Civil wirft zwei von ihnen die Vergewaltigung einer 18-jährigen Deutschen vor". Und RTL verlautbarte: "Sie sollen 18-Jährige missbraucht und gefilmt haben - Gruppenvergewaltigung auf Mallorca: Vier deutsche Urlauber festgenommen". NTV ließ wissen: "Eine deutsche Frau wirft zwei anderen deutschen Urlaubern vor, sie nach einer Partynacht in Mallorca auf deren Hotelzimmer vergewaltigt zu haben." Und schloss mit: "Zum Alter und zur Identität der Verdächtigen wurde noch nichts mitgeteilt. Woher aus Deutschland sie stammen, blieb ebenso unbekannt." In Österreich berichtete "Österreich": "Vier deutsche Urlauber sind am Donnerstagmorgen in der Halle des Mallorca-Airports festgenommen worden. Der Vorwurf lautet laut 'Ultima Hora': Gruppenvergewaltigung!"

Alles schien klar. Dann erkundigte sich ein britischer Journalist in Spanien und erfuhr dadurch, dass die vier Turcoalemanes, also türkischstämmige deutsche Staatsbürger gewesen wären! Wenn der Brite nicht nachgeforscht hätte, die deutsche Gutmenschenallianz hätte wieder einmal einen Sieg errungen: Böse Menschen haben keinen Migrationshintergrund zu haben!

Man erinnere sich dazu an den Beschluss des österreichischen Presserates vom 20.10.2015:
"Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund eines mutmaßlichen Täters angeführt wird. Menschen gleicher Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen. Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr Zurückhaltung und Sensibilität. Der Senat ist der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt - vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell dargestellt oder verunglimpft wird. Dennoch kann auch die bloße Nennung der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für das Verständnis der Leser nicht relevant ist, sollte nach Meinung des Senats darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. Der deutsche Presserat berücksichtigt dies regelmäßig in seinen Entscheidungen."

Ja, die Eingeborenen dürfen nicht erfahren, dass der Anteil von Straftätern mit Migrationshintergrund in vielen Bereichen, speziell auch bei Vergewaltigungen, ganz wesentlich über dem Bevölkerungsanteil dieser Personengruppe liegt!

Was nachgelesen werden kann, Wilfried Müller hat darüber Berechnungen angestellt! Siehe "Ausländerkriminalität nachgerechnet"