Anfang Juli 2019 gab es die Meldung, vier Deutsche haben auf Mallorca
ein 18 Jahre altes Mädchen in ihre Hotelzimmer gelockt und dort vergewaltigt.
So war das dann zum Beispiel auch in der B.Z. Berlin zu lesen: "Mallorca:
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung, vier deutsche Urlauber sind am Donnerstagmorgen
in der Halle des Mallorca-Airports festgenommen worden". Und der Spiegel
meldete: "Mallorca: Vier Deutsche wegen mutmaßlicher Vergewaltigung
verhaftet". Die tz schrieb: "Vier deutsche Urlauber sind am Flughafen
von Palma festgenommen worden. Die Guardia Civil wirft zwei von ihnen die Vergewaltigung
einer 18-jährigen Deutschen vor". Und RTL verlautbarte: "Sie
sollen 18-Jährige missbraucht und gefilmt haben - Gruppenvergewaltigung
auf Mallorca: Vier deutsche Urlauber festgenommen". NTV ließ wissen:
"Eine deutsche Frau wirft zwei anderen deutschen Urlaubern vor, sie nach
einer Partynacht in Mallorca auf deren Hotelzimmer vergewaltigt zu haben."
Und schloss mit: "Zum Alter und zur Identität der Verdächtigen
wurde noch nichts mitgeteilt. Woher aus Deutschland sie stammen, blieb ebenso
unbekannt." In Österreich berichtete "Österreich":
"Vier deutsche Urlauber sind am Donnerstagmorgen in der Halle des Mallorca-Airports
festgenommen worden. Der Vorwurf lautet laut 'Ultima Hora': Gruppenvergewaltigung!"
Alles
schien klar. Dann erkundigte sich ein britischer Journalist in Spanien und erfuhr
dadurch, dass die vier Turcoalemanes, also türkischstämmige deutsche
Staatsbürger gewesen wären! Wenn der Brite nicht nachgeforscht hätte,
die deutsche Gutmenschenallianz hätte wieder einmal einen Sieg errungen:
Böse Menschen haben keinen Migrationshintergrund zu haben!
Man erinnere
sich dazu an den Beschluss des österreichischen Presserates vom 20.10.2015:
"Immer wieder wenden sich Leser an den Presserat und kritisieren, dass
in der Kriminalberichterstattung die ausländische Herkunft oder der Migrationshintergrund
eines mutmaßlichen Täters angeführt wird. Menschen gleicher
Herkunft können sich dadurch gekränkt und diskriminiert fühlen.
Der Senat 1 des Presserates mahnt daher zu mehr Zurückhaltung und Sensibilität.
Der Senat ist der Ansicht, dass die bloße Erwähnung der Herkunft
eines mutmaßlichen Straftäters für sich alleine zwar noch nicht
gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstößt
- vorausgesetzt, dass die betroffene Gruppe dadurch nicht pauschal als kriminell
dargestellt oder verunglimpft wird. Dennoch kann auch die bloße Nennung
der Herkunft von Straftätern bei manchen Lesern eine negative Einstellung
und Ressentiments gegenüber der betroffenen Gruppe hervorrufen; Vorurteile
können geweckt oder verstärkt werden. In Fällen, in denen die
Herkunft des Täters für die Schilderung der Straftat und für
das Verständnis der Leser nicht relevant ist, sollte nach Meinung des Senats
darauf verzichtet werden, die Herkunft zu nennen. Der deutsche Presserat berücksichtigt
dies regelmäßig in seinen Entscheidungen."
Was nachgelesen werden kann, Wilfried Müller hat darüber Berechnungen angestellt! Siehe "Ausländerkriminalität nachgerechnet"