Die künstlerische steht über der religiösen Freiheit

Radio Prag international meldete am 20.11.2019:
"Das Nationaltheater Brno / Brünn und das Brünner Zentrum für Experimental-Theater (CED) müssen sich bei dem Prager Erzbischof Kardinal Dominik Duka wegen der Aufführung von zwei umstrittenen Stücken nicht entschuldigen. Dieses Urteil des Stadtgerichts Brünn wurde am Mittwoch vom Kreisgericht in Brno / Brünn bestätigt. Die Kläger kündigten an, beim Obersten Gericht in Berufung zu gehen. Kardinal Dominik Duka sieht seine religiösen Gefühle durch die Theaterstücke 'Der Fluch' und 'Eure Gewalt, unsere Gewalt' des kroatischen Regisseurs Oliver Frljić weiterhin verletzt.
'Unsere Gewalt, eure Gewalt' thematisiert unter anderem die Beziehung des Westens zum Nahen Osten. Gegen die Inszenierung hatten auch christliche Aktivisten protestiert, weil in einer Szene Jesus eine Muslimin vergewaltigt."

Am 22.11. hatte sich das christliche Medienmagazin PRO dazu gemeldet und dazu einleitend in ihrem Bericht geschrieben: "In seinem Stück 'Unsere Gewalt, eure Gewalt' vergewaltigt Jesus eine Muslima. Der Prager Kardinal Dominik Duka wollte das so nicht hinnehmen und klagte gegen die Inszenierung. Das Gericht urteilte, dass die künstlerische Freiheit über der Religionsfreiheit steht."

Die SÜDDEUTSCHE zitierte am 21.11. aus dem Urteil: "Wenn das das Potenzial hat, zur Debatte über Themen von öffentlichem Interesse beizutragen, ist es rechtlich zulässig; selbst wenn ein Teil der Gläubigen dafür ein gewisses Opfer bringen muss. Derlei muss in einer demokratischen Gesellschaft ertragen werden".

Am 25.11. kreisten dann diese Meldungen durchs Net, darum heute ein paar atheistische Zeilen dazu:

Als religionsfreiestes Land Europas spielen in Tschechien Religionen keine spezielle Rolle und haben darum auch keine rechtlichen Privilegien, ein Verbot für die Beleidigung religiöser Gefühle gibt's dort nicht.

In Österreich haben wir ja immer noch eine Art Inquisitionsparagraphen im Strafgesetzbuch, denn der §188 des Strafgesetzbuches lautet: "Herabwürdigung religiöser Lehren - Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Für das oben angeführte Stück könnte man also in Österreich bis zu einem halben Jahr ins Häf'n wandern! Bis dieser Scheißparagraph abgeschafft wird, wie lange müssen wir da noch warten? Solange bis es - wie in Tschechien - auch in Österreich weniger als zehn Prozent Katholiken gibt? Das würde bei der jetzigen Rate des katholischen Mitgliederbestandsverlustes bis 2067 dauern!