Bundeskanzlerin Angela Merkel traf gestern im Kanzleramt mit Bundesministern und Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretern zusammen, um über das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz zu diskutieren. Dieses soll ab 1. März 2020 in Kraft treten und es Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erleichtern, nach Deutschland zu kommen. Merkel betonte, dass es wichtig sei, dabei "als ein weltoffenes, als ein interessiertes Land" aufzutreten, da der "Wettbewerb um Fachkräfte" hoch sei.
Merkel erklärte:
"Wir haben Fachkräftemangel und
in sofern haben wir ein Interesse daran, gute Fachkräfte zu bekommen. Und
dafür braucht man Abläufe, die auch vernünftig sind und die deutlich
machen, dass Deutschland daran interessiert ist, dass Menschen zu uns kommen,
die bestimmte Arbeiten verrichten, die sonst niemand verrichtet.
Das wirklich
Wichtige ist, dass wir in den Drittländern als ein weltoffenes, als ein
interessiertes Land rüberkommen. Denn es ist nicht so, dass nur wir auf
der Welt Fachkräfte suchen, sondern dass es einen großen Wettbewerb
in diesem Bereich gibt."
Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände,
betonte, dass besonders bürokratische Hürden abgebaut werden müssen
und die Menschen sich hier auch wohl und aufgenommen fühlen müssten:
"Ganz
wichtig ist es, dass uns wirklich klar ist, wenn die Menschen hier bleiben sollen,
aus teilweise fernen Ländern, dann ist es wichtig, dass sie sich hier zu
Hause fühlen können nach einer gewissen Zeit, dass sie ins Sozialsystem
nicht nur des Unternehmens, sondern auch der Gemeinde des Lebensraums eingebunden
sind."
Auf dem Portal der Bundesregierung "Make it in Germany" können sich Unternehmen und ausländische Fachkräfte über Möglichkeiten und Perspektiven in Deutschland informieren. Es finden sich dort Informationen auf Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Indonesisch, Italienisch, Koreanisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Türkisch und Vietnamesisch sowie Spanisch, Englisch und Französisch.
Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das mit dem kommenden März in Kraft tritt, soll es Nicht-EU-Bürgern erleichtert werden, nach Deutschland zu migrieren.
Als Fachkraft gelten künftig Menschen "mit Hochschulabschluss oder
einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens
zwei Jahren". Kann eine solche Fachkraft einen Arbeitsvertrag oder ein
konkretes Arbeitsplatzangebot nachweisen, entfällt künftig auch die
sogenannte Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit.
"Das
bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten
Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur
Verfügung steht."
Und weiter heißt es: "Die Beschäftigung von Fachkräften mit beruflicher, d. h. nicht-akademischer Ausbildung ist nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt. Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt."
Möchte eine Fachkraft nach Deutschland kommen, um hier nach einem Arbeitsplatz zu suchen, erhält sie, sofern ihr "Lebensunterhalt für den Aufenthalt gesichert ist und der angestrebten Tätigkeit entsprechende Deutschkenntnisse vorhanden sind", eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu sechs Monaten dazu. Auch Studieninteressierte und Ausbildungsinteressierte können diese Möglichkeit wahrnehmen.
Bürokratische Verfahren sollen beschleunigt und erleichtert werden.
Soweit der RT-Bericht. Aktuell sind in der BRD 2,27 Millionen Personen arbeitslos gemeldet, die Zahl der offenen Stellen beläuft sich auf 782.327. Organisierte Zuwanderung von Arbeitskräften aus ärmeren Ländern fördert vor allem die Konkurrenz am Arbeitsmarkt, klarerweise gegen die bestehenden Verhältnisse, Merkel weiß wie man Löhne senkt!