BRD-Bischof über Entschädigung der Missbrauchsopfer

Auf domradio.de stellte am 3.2.2020 der deutsche Bischof Ackermann, der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Bischofskonferenz, in Sachen Entschädigung bei Missbrauch endlich eine baldige Einigung in Aussicht, er gehe davon aus, "dass wir in den nächsten Monaten Klarheit darüber bekommen." Zurzeit stünden zwei Modelle in Diskussion: eine Pauschale von rund 300.000 Euro pro Opfer oder ein abgestuftes Verfahren, bei dem je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro gezahlt werden könnten.

Für die Gelder dazu sollten zuerst die Täter einstehen, wo das nicht (mehr) möglich sei, die Kirche mit ihren Geldern. Hier kommt natürlich das Problem mit der Kirchensteuer, weil die Beitragszahler haben ja keinen Missbrauch verübt, aber laut Bischof Ackermann seien alle Vermögensarten, egal ob Kirchensteuern, Vermögen oder Erträge aus anderen Quellen, letztlich Gelder der Kirchenmitglieder. Er will also offenbar einfach in die Kirchenkasse greifen, dass die Entschädigung aus dem Erlös von materiellem Kirchenvermögen, also aus dem Verkauf von Immobilien oder anderen Besitztümern kommen könnte, zieht Ackermann anscheinend nicht in Betracht.

Überraschenderweise schließt die domradio-Meldung mit dem folgenden Absatz: "Zuvor hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) die Kirche wegen ihres Umgangs mit den Missbrauchsfällen kritisiert. Sie forderte die Bischöfe auf, den Staatsanwaltschaften Zugang zu allen Akten zu gewähren. 'Unsere Strafprozessordnung kennt kein Geheimarchiv, wie von der Kirche oftmals benannt' betonte sie im ZDF. Das Kirchenrecht breche nicht die Strafprozessordnung. Weiter plädierte sie für eine schnelle Entschädigung der Missbrauchsopfer".

Nu, ein bisschen lernfähig scheint die r.k. Kirche vielleicht doch noch zu sein!