Kein Recht auf illegale Einreise

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte mit Grundsatzurteil

Andreas Peter am 14.02.2020 auf https://de.sputniknews.com

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Praxis des sogenannten "Push back" für rechtens erklärt. Damit war die sofortige Zurückbringung von zwei afrikanischen Migranten nach Marokko kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Stattdessen folgte der Gerichtshof der Argumentation Spaniens, es gebe kein Recht auf illegale Einreise.

Zwei Männern aus Mali und von der Elfenbeinküste gelang es im August 2014, die meterhohen Zaunsysteme  zu überwinden, die das Königreich Marokko im Westen Nordafrikas von der spanischen Enklave Melilla abgrenzen sollen. Die Männer wussten: Wenn sie spanisches Hoheitsgebiet betreten, unterstehen sie der Rechtsprechung der Europäischen Union (EU) und damit auch ihren Asylbestimmungen. Und die EU – Europa – zu erreichen, war der große, verzweifelte Traum der beiden Männer, die dafür auch den gefährlichen Weg durch die Sahara auf sich nahmen.

Doch die spanischen Grenzbeamten nahmen die beiden Männer fest und schoben sie sofort wieder nach Marokko ab, ohne Feststellung der Personalien, ohne Feststellung ihrer persönlichen Situation bezogen auf einen etwaigen Status als Flüchtling. "Push back" nennt sich diese Praxis und wird von Organisationen für Flüchtlingshilfe und Menschenrechte scharf kritisiert. Eine dieser Organisationen, das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR – European Center for Constitutional and Human Rights) in Berlin hat die beiden Männer aus Mali und von der Elfenbeinküste mit ihrer Klage gegen ihre Abschiebung nach Marokko bei ihrem langen Rechtsweg durch die Instanzen der EU unterstützt.

Der EGMR urteilte aber nun, durchaus überraschend, dass Spanien rechtmäßig gehandelt hat. Die Richter in Strasbourg schlossen sich der Rechtsauffassung der spanischen Regierung an, wonach es kein Recht auf eine illegale Einreise gebe. Ein solches Recht leite sich auch nicht aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ab. Die beiden Männer hätten, zusammen mit mehreren anderen, gewaltsam versucht, auf spanisches Staatsgebiet und damit auf Hoheitsgebiet der EU zu gelangen.

Der Generalsekretär des ECCHR, Wolfgang Kaleck, äußerte sich in einer Pressemitteilung  entsetzt und fassungslos: "Statt Spanien für seine systematischen Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen, ignoriert der EGMR alle Berichte internationaler Menschenrechtsinstitutionen und -organisationen. Der EGMR verweigert Flüchtlingen und Migranten jedes Recht. Die Entscheidung ignoriert völlig die Realität an den europäischen Grenzen und insbesondere die Situation von Menschen aus Subsahara an der spanisch-marokkanischen Grenze. Andere Länder werden diese Entscheidung als Blankoscheck für brutale Push-Backs verstehen.”

Im Oktober 2017 hatte eine kleine Kammer aus sieben Richtern des EGMR Spanien in dem Fall noch wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Große Kammer hat dieses Urteil nun kassiert. Wie die anderen von illegaler Einwanderung betroffenen EU-Staaten nun auf das Urteil reagieren werden, ist bei Redaktionsschluss dieses Artikels noch ungeklärt.