"Kein Persilschein durch österreichisches Gericht.
Ein
islamischer Verein wollte einem Wiener Gericht weismachen, dass er nichts mit
der islamistischen Milli-Göruş-Bewegung zu tun hat. Das hätte er besser
lassen sollen (...)
Angesichts der erdrückenden Beweislast wurde das
Widerrufsbegehren des Vereins gegen die Kronen Zeitung abgewiesen. (...) Am
Ende der Urteilsbegründung stellte der Richter die Frage, warum bei einer
so eindeutigen Beweislage überhaupt ein Widerruf begehrt wurde - und beantwortete
sie in Richtung des Vereins gleich selbst: "Sie wollten von mir im Namen
der Republik einen Persilschein ausgestellt bekommen, dass sie nichts mit Milli
Görüş zu tun haben, weil diese Bewegung in Österreich in Verruf
ist." Die Milli Görüş sei gegen die demokratische Grundordnung
gerichtet und gefährde das friedliche Zusammenleben in der Gesellschaft.
Dem
ist nichts hinzuzufügen."
In Deutschland wird die "Islamische Gemeinschaft Milli-Görüs" vom Verfassungsschutz tendenziell verharmlost, da sie angeblich keine unmittelbar erkennbaren verfassungsfeindlichen Ziele verfolge. Ein Nachweis für einen tatsächlichen Bruch mit der radikalislamisch-antimenschenrechtlichen und antidemokratischen Ideologie der Milli-Görus-Bewegung wird dagegen nicht erbracht. Stattdessen wird das Personenpotenzial der IGMG von mindestens 32.000 Mitgliedern in Deutschland auf 10.000 "heruntergerechnet" und damit die Gesamtheit der organisierten radikal-islamisch-rechtsextremistischen Kräfte künstlich verkleinert. ("Zählt man die Teilnehmer an den wöchentlichen Freitagsgebeten mit, erreicht die IGMG nach eigenen Angaben etwa 350.000 Menschen in Deutschland.")
Dazu zwei Links:
https://www.mena-watch.com/gerichtliche-abfuhr-fur-islamverein/
https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/informationspapier_islamverbaende.pdf