Anmerkung: EDEKA ist in der BRD ist ein genossenschaftlich organisierter kooperativer Unternehmensverbund im deutschen Einzelhandel
Wie weit die Islamisierung bereits mit Hilfe der hinterhältig instrumentalisierten
"Antidiskriminierung" in die angeblich demokratisch und rechtsstaatlich
funktionierende deutsche Gesellschaftsordnung eingedrungen ist, zeigt dieses
aktuelle Beispiel: Die Zurückweisung einer islamischen Kopftuchträgerin
durch einen Arbeitgeber wird als "rassistische Diskriminierung" stigmatisiert.
Daraufhin knickt der Arbeitgeber (Edeka) ein, entschuldigt sich bei der abgewiesenen
Schülerin, die ihren Sommerferienjob nur mit Kopftuch ausüben wollte,
und beteuert sein "Eintreten für Vielfalt."
Diese absolut
unwürdige Unterwerfung unter die reaktionären Bestrebungen und Ansprüche
der grund- und menschenrechtswidrigen islamischen Weltanschauungsgemeinschaft
(der "Rechtgläubigen") hätte eigentlich einen Edeka-Boykott
oder zumindest Protestaktionen verdient.
Anmerkung atheisten-info: Im Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes
heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden."
Was wäre dann, wenn eine Firma einfach jede Art von Kopfbedeckung
während der Arbeit untersagt? Dann darf z.B. ein Rechtsextremist keinen
Stahlhelm tragen, ein Tiroler keinen Tirolerhut und eine Muslimin kein
Kopftuch, alle würden gemäß Grundgesetz gleich behandelt! Oder
noch einfacher: Das Tragen von politischen, weltanschaulichen und religiösen
Kennzeichen untersagen, wieder würden alle gleichbehandelt, kein
Christ dürfte sich ein Kreuz um den Hals hängen, kein Kommunist Hammer&Sichel
anstecken, kein Muslim Kopftuch oder Fez tragen!