Racial Profiling

Hartmut Krauss in einer Aussendung vom 7.7.2020:

Zur Dialektik eines spekulativen Vorwurfs

Ob es in Deutschland - unter der "Schirmherrschaft" proislamischer und migrantophiler Herrschaftsideologie - tatsächlich eine gezielte und willkürliche Personenkontrolle nach Hautfarbe und Aussehen als strukturelles Phänomen gibt, ist eher unwahrscheinlich.

Diese Kampagne hat eher den gegenteiligen – möglicherweise beabsichtigten – Effekt der "positiven Diskriminierung". D.h. es soll psychischer Druck auf Polizei und Sicherheitsorgane ausgeübt werden, ausländisch aussehende Personen lieber nicht zu kontrollieren, denn man könnte sich dann ja den Vorwurf des r.p.-Worts einhandeln. Also unterlässt am es lieber. Ergo: Ein "umgekehrt rassistischer Kontrollbonus" für Migranten. Und das angesichts des Tatbestandes, dass Ausländer und Zuwanderer (bei polizeistatistischer "Unsichtbarmachung" von Menschen mit Migrationshintergrund) eine objektiv deutlich höhere bzw. überproportionale "Kriminalitätsbelastung" gerade auch bei schweren Deliktarten aufweisen.

Einige Beispiele zur Illustration aus den letzten Tagen:
Körperverletzung, Diebstahl, zwei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs
– 25 Einträge hat Hamid A. (47) bereits in seiner Strafakte. Für seine vorerst letzte Tat, die Vergewaltigung einer Seniorin in Delitzsch, wurde der Afghane am Donnerstag zu vier Jahren Haft verurteilt. Dabei hätte der Mann längst nicht mehr hier sein dürfen:
Asylantrag vor 21 Jahren abgelehnt
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