Der muslimische Messermörder von Dresden

Aussendung von Hartmut Krauss vom 11.11.2020:

"Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als 'ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen."

Gut einen Monat nach dem Messerangriff mit einem Todesopfer in Dresden hat die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den tatverdächtigen 20jährigen geduldeten "Flüchtling" aus Syrien  erwirkt. Der Mann habe aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus gehandelt, erklärte die Behörde in Karlsruhe zur Begründung. "Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als 'ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen."

Die als "radikalislamistisch" bezeichnete Gesinnung" ist nun aber nichts weiter als ein konsequenter (unpolitischer??) Ausdruck der in den islamischen Quellentexten vorgegeben Ungläubigenfeindlichkeit. Denn das zentrale Hindernis, das der im Koran festgelegten islamischen Weltherrschaft entgegensteht und die absolute Geltungsmacht der islamischen Weltanschauung einschränkt, ist die im Grunde gotteslästerliche Existenz von "Ungläubigen". Als Feinde bzw. Hindernisse der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die "Ungläubigen" als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen.

Siehe hierzu: Islam und Ungläubige.
Vor diesem Hintergrund wird einmal mehr offensichtlich,  auf welcher perfiden Realitätsverkehrung das Diffamierungsetikett "Muslimfeindlichkeit" beruht.
Siehe Tödlicher Messerangriff in Dresden - Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl

Hinweis im Kommentarbereich des zuvor zitierten Facebookeintrags: