Gut einen Monat nach dem Messerangriff mit einem Todesopfer in Dresden hat die Bundesanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den tatverdächtigen 20jährigen geduldeten "Flüchtling" aus Syrien erwirkt. Der Mann habe aus einer radikalislamistischen Gesinnung heraus gehandelt, erklärte die Behörde in Karlsruhe zur Begründung. "Er wollte die beiden Tatopfer als Repräsentanten einer von ihm als 'ungläubig' abgelehnten freiheitlichen Gesellschaft auslöschen."
Die als "radikalislamistisch" bezeichnete Gesinnung" ist nun aber nichts weiter als ein konsequenter (unpolitischer??) Ausdruck der in den islamischen Quellentexten vorgegeben Ungläubigenfeindlichkeit. Denn das zentrale Hindernis, das der im Koran festgelegten islamischen Weltherrschaft entgegensteht und die absolute Geltungsmacht der islamischen Weltanschauung einschränkt, ist die im Grunde gotteslästerliche Existenz von "Ungläubigen". Als Feinde bzw. Hindernisse der islamischen Weltherrschaft und des umfassenden Islamisierungsstrebens sind die "Ungläubigen" als Objekte der Bekämpfung, Tötung, Schmähung, Herabwürdigung etc. herausragendes und übergreifendes Kernthema der islamischen Quellen.
Siehe
hierzu: Islam und Ungläubige.
Vor diesem Hintergrund wird einmal mehr
offensichtlich, auf welcher perfiden Realitätsverkehrung das Diffamierungsetikett
"Muslimfeindlichkeit" beruht.
Siehe
Tödlicher Messerangriff in Dresden - Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl
Hinweis im Kommentarbereich des zuvor zitierten Facebookeintrags: