Dazu gibt es aktuell in Deutschland wieder Bemühungen. Denn seit langer Zeit erhalten die Kirchen jährliche staatliche Entschädigungszahlungen, z.B. für Enteignungen von Grundbesitz und Vermögen der Kirchen, die im Zuge des Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation 1803 getätigt wurden und solche, die in der Verfassung von 1919 festgeschrieben wurden, allerdings mit dem Zusatz, dass sie durch einmalige Zahlungen abgelöst werden sollten, was auch 100 Jahre später immer noch nicht getätigt wurde und sich aktuell jährlich auf mehr als 500 Millionen Euro belaufen!