In Berlin wurde schon 2005 ein sehr vernünftiges Gesetz beschlossen, das Neutralitätsgesetz, darin wird vorgeschrieben, dass in öffentlichen Ämtern den dort Beschäftigten das Tragen religiöser Symbole im Dienst untersagt wird, also kein Kreuz, kein Kopftuch, keine Kippa etc. Dasselbe gilt für weltanschauliche Abzeichen, es ist also z.B. auch das Tragen von "Hammer und Sichel" verboten.
Es heißt dazu im Gesetz in der Präambel: "Alle Beschäftigten genießen Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Keine Beschäftigte und kein Beschäftigter darf wegen ihres oder seines Glaubens oder ihres oder seines weltanschaulichen Bekenntnisses diskriminiert werden. Gleichzeitig ist das Land Berlin zu weltanschaulich-religiöser Neutralität verpflichtet. Deshalb müssen sich Beschäftigte des Landes Berlin in den Bereichen, in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten".
Konkret wurde geregelt:
§ 1 Beamtinnen und Beamte, die im
Bereich der Rechtspflege, des Justizvollzugs oder der Polizei beschäftigt
sind, dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren religiösen oder
weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin oder den Betrachter
eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
demonstrieren, und keine auffallenden religiös oder weltanschaulich geprägten
Kleidungsstücke tragen. Das gilt im Bereich der Rechtspflege nur für
Beamtinnen und Beamte, die hoheitlich tätig sind.
§ 2 Lehrkräfte
und andere Beschäftigte mit pädagogischem Auftrag in den öffentlichen
Schulen nach dem Schulgesetz dürfen innerhalb des Dienstes keine sichtbaren
religiösen oder weltanschaulichen Symbole, die für die Betrachterin
oder den Betrachter eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- oder
Weltanschauungsgemeinschaft demonstrieren, und keine auffallenden religiös
oder weltanschaulich geprägten Kleidungsstücke tragen. Dies gilt nicht
für die Erteilung von Religions- und Weltanschauungsunterricht.
Aktuell gibt es deswegen Probleme, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte einer Frau eine Entschädigung 5100 Euro zugesprochen, weil sie mit einem Kopftuch nicht in den Schuldienst durfte. Die SPD will gegen diese Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht Berufung einlegen.