Islamischer Messermörder zu Höchststrafe verurteilt

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Aussendung von Hartmut Krauss vom 21.5.2021

Der Syrer Abdullah al H. H. war 2015 als minderjähriger Geflüchteter nach Deutschland gekommen. Wegen Propaganda für das Terrornetzwerk Islamischer Staat (IS) hatte ihn das Oberlandesgericht 2018 zu einer Jugendstrafe verurteilt, die nach Attacken auf Vollzugsbeamte verschärft wurde. Ende September 2020 wurde er, wenn auch unter behauptet strengen Auflagen, in unserem "Wir-schaffen-das"-Land fahrlässig entlassen.

Schon am 4. Oktober 2020 stach er dann in Dresden von hinten auf zwei homosexuelle Passanten ein, wobei einer starb und der andere schwer verletzt wurde. Nach der Bluttat konnte er zunächst unerkannt entkommen. Knapp drei Wochen später wurde er anhand einer DNA-Spur identifiziert und in der Innenstadt gefasst - in seinem Rucksack befand sich ein Schinkenmesser.

"Sein Motiv legte der Täter später einem Gutachter gegenüber offen: Homosexualität, so der Syrer, sei eine schwere Sünde, die mit dem Tod bestraft gehöre. Die Messer habe er sich zwei Tage vor der Tat gekauft, um «für die Sache Gottes zu streiten». Dadurch habe er sich eine Kompensation seines als sündig empfundenen Lebens im Jenseits erhofft." Nach Ansicht eines forensischen Psychiaters habe der Syrer "die Ideologie des IS verinnerlicht und fühle sich verpflichtet, einen aktiven Beitrag zum Jihad zu leisten. Zudem sei er nicht beeinflussbar, so dass durch eine Therapie allenfalls langfristig die Aussicht bestehe, ihn von seiner Weltanschauung abzubringen."

Nicht jeder einheimische Rechtsextremist begeht Taten wie der Hanau-Attentäter. Und nicht jeder streng gläubige Muslim begeht Taten wie dieser Messermörder. Aber es gibt bereits zu viele Islamgläubige im Land, die von dieser grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung "kaum beeinflussbar" durchdrungen sind; einer Weltanschauung, die solche und ähnliche Taten normativ durchaus begründen hilft.