Eine Firma darf politische oder religiöse Symbole untersagen, wenn sie ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will - das hat der Europäische Gerichtshof in zwei Fällen aus Deutschland entschieden.
Ein zarte, aber noch sehr zerbrechliche Wendung hin zu einer angemessenen
Urteilsbildung. Denn:
Das Kopftuch symbolisiert mit öffentlich zur
Schau gestelltem Nachdruck die Zugehörigkeit zu einer grund- und menschenrechtswidrigen
Weltanschauung mit ihrem repressiv-autoritären bzw. gottesherrschaftlich-totalitären
Normensystem. Keinesfalls kann dieses Markierungszeichen der islamischen
Herrschaftskultur auf eine "Komponente der Multikulturalität"
reduziert und verharmlost werden. Es ist - gerade in westlichen Zuwanderungsgesellschaften
- vielmehr ein Abzeichen der feindlichen Abgrenzung gegenüber der säkular-freiheitlichen
Lebensordnung.
Darüber hinaus artikuliert sich eine doppelte Diskriminierung im Tragen des Kopftuches: Zum einen symbolisiert es immer auch die Herabsetzung von Frauen ohne Kopftuch als unrein und moralisch minderwertig. Zum anderen ist es gleichzeitig auch Ausdruck einer archaischen Kulturstufe, auf der eine Selbstkontrolle des männlichen Sexualverhaltens durch Verinnerlichung und Sublimierung noch nicht stattgefunden hat bzw. nicht stattfinden soll.