Elf und dreizehn Jahre alt sind die Opfer, die Khodai R. in Niedersachsen sexuell missbraucht hat. Nach einem Vorfall im Jahr 2020 stand er vergangene Woche erneut vor Gericht und wurde wieder zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Gießener Staatsanwalt sieht ihn gut integriert und attestiert eine "günstige Sozialprognose".
Ein afghanischer Flüchtling ist am 28. Juli zum zweiten Mal in Niedersachsen
wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt worden. Erneut erhielt
er eine Bewährungsstrafe. Darüber berichten die Lokalzeitung Gießener Allgemeine
und die Bild.
Khodai R. ist als Jugendlicher im Jahr 2013 aus Afghanistan geflohen und kam
2015 nach Deutschland. Hier besuchte er eine Schule, lernte Deutsch und machte
eine Ausbildung. Heute ist er Anlagenführer in einem Industriebetrieb.
Im Jahr 2018 lernte der damals 20-Jährige über soziale Medien ein elfjähriges lernbehindertes Mädchen aus Langenhagen (Niedersachsen) kennen. Bei mehreren Treffen missbrauchte er die Elfjährige sexuell und beteiligte zwei weitere afghanische Komplizen an den Übergriffen. Als die Inklusionsschülerin sich an ihre Vertrauenslehrerin wandte, wurde Strafanzeige erstattet.
Im Februar 2020 fand der Prozess statt. Der zuständige Richter des Landgerichts
Hannover sprach damals laut Bild von einer "abscheulichen Vorgehensweise"
und "schlimmen Straftaten": "Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt
herabgewürdigt."
Deutschland ist Europameister bei Asylanträgen
Das Urteil fiel vergleichsweise mild aus. Khodai R. erhielt zwei Jahre
Jugendhaft auf Bewährung. Sein Vergehen war jedoch keine Einzeltat. Gut
einen Monat vor den damaligen Prozess hatte der afghanische Flüchtling ein
weiteres Mädchen sexuell missbraucht.
Am frühen Morgen des 19. Januar 2020 schlich sich der junge Afghane laut der
Gießener Allgemeinen in einem Dorf im Kreis Gießen in das Kinderzimmer einer
schlafenden 13-Jährigen und "griff ihr in die Unterhose". Die Familie
des Mädchens erstattete Anzeige. Die Anklage lautete sexueller Missbrauch und
sexueller Übergriff.
Während die 13-Jährige laut dem Rechtsbeistand der Familie in ein monatelanges
Leiden gestürzt wurde und "ein Leben lang mit dem Ereignis umgehen muss",
fiel das Urteil in dem anschließenden Prozesse gegen Khodai R. erneut mild
aus. Am 28. Juli verurteilte das Gießener Amtsgericht den Afghanen zu einer
Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die aber für drei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt werden. Außerdem soll er an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen
und 1.000 Euro an den Verein "Wildwasser" mit seiner Beratungsstelle
gegen sexuellen Missbrauch zahlen.
Das Gericht folgt damit vollumfänglich der Anklagevertretung. Der zuständige
Staatsanwalt hatte dafür plädiert, Milde walten zu lassen, um dem jungen Mann
"eine letzte Chance" zu geben. Strafmildernd hat sich laut dem Gericht
ausgewirkt, dass Khodai R. ein vollständiges Geständnis abgelegt habe und
damit dem Opfer einen Auftritt vor Gericht erspart habe.
Der Staatsanwalt attestierte darüber hinaus dem Angeklagten eine "günstige
Sozialprognose". Er habe sich seit seiner Einreise nach Deutschland große
Mühe gegeben und sei gut integriert. Er habe soziale Bindungen aufgebaut und
stehe in einem geregelten Berufsverhältnis. Außerdem habe er bereits zwischen
Februar und Mai 2020 drei Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Eine Wiederholungstat sah das Gericht nicht, da die Treffen mit der Elfjährigen
im Jahr 2018 "einvernehmlich" stattgefunden haben sollen. Zudem argumentierte
das Gericht, dass Khodai R. mit seinem Gehalt, seine Familie in Afghanistan
unterstütze und bei einem harten Urteil seinen ausländerrechtlichen Status
verlieren könnte.
Der zuständige Richter warnte abschließend: "Ein kleiner Verstoß noch gegen die Auflagen, wie etwa das Fernbleiben von der Therapie oder irgendein anderes Vergehen - und die Bewährung wird widerrufen."