Wie den Medien zu entnehmen ist, fallen jetzt eine Reihe von durch die Coronia-Pandemie verursachten Einschränkungen weg, aktuell gilt:
Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 16. April
einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 8. Juli.
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings,
öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi,
Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,
Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und
Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zwecks einer religiösen
Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen.
3-G-Regel:
3-G-Nachweise müssen nur noch von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
in Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Settings erbracht
werden.
Grüner Pass:
Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten über eine weitere Impfung (3. Impfung)
wurde auf 365 Tage verlängert.
COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte:
Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten
ist nur noch in vulnerablen Settings (Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime
etc.) sowie bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.
Absonderung:
Ab dem 5. Tag der Isolation gilt bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit,
dass die Isolation bei leichtem Krankheitsverlauf oder asymptomatischen Infektionen
beendet ist. Es gilt jedoch für weitere 5 Tage eine Verkehrsbeschränkung.
Um eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung zu erwirken, kann eine
Freitestung erfolgen (negativer PCR-Test oder CT-Wert ≥ 30). Bei einem CT-Wert
<30, muss die Verkehrsbeschränkung bis zum Ablauf der 5 Tage (oder wenn
davor ein CT≥ 30 erreicht wird) fortgesetzt werden.
Verkehrsbeschränkung:
Das Tragen einer FFP2-Maske oder einer höherwertigen Maske bei Kontakt mit
anderen Personen, auch innerhalb des privaten Wohnbereichs,
Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem
Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen)
Kein Betreten von Einrichtungen bzw. keine Ausübung von Aktivitäten, bei denen
nicht durchgehend eine FFP2-Maske bzw. ein MNS getragen wird (Gastronomiebetriebe,
Fitnessclubs etc.),
Kein Besuch von Großveranstaltungen und Ähnlichem (Sportveranstaltungen, Konzerte
etc..)
Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist grundsätzlich möglich, sofern dabei das
durchgehende Tragen einer FFP2-Maske und die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen
gewährleistet werden können.
Hier ein Blick auf die Corona-Tabelle von Mitte März bis Mitte April
2022:
Man sieht: die Zahl der noch Kranken geht rasch radikal zurück, im März
waren es noch meist über 400.000, jetzt sind es am Tabellenende nur noch um
die 150.000. Und die Zahl der täglichen Infektionen ist vom März auf den April
stark gesunken, am 16.3. waren es noch 58.583, am 15.4. nur noch 9.790, das
sind nur noch 17%!
Hier dazu die Komplettkurve:
Der hohe Turm, verursacht durch den recht ansteckenden, aber eher weniger gefährlichen
Omikronvirus, ist am Abklingen, in den letzten Tagen war Österreich meist unter
10.000 Infektionen, das gab es vorher letztmalig im Dezember 2021 und im Jänner
2022, allerdings waren diese Zahlen im Sommer 2021 sogar unter 1.000 und zeitweise
unter 100. Die hohen Werte im Jahr 2022 waren jedoch mit Absicht herbeigeführt
worden, wohl um sozusagen die Impfmängel durch eine Art Ersatzimpfungen direkt
durch den Virus auszugleichen!
Hier das österreichische Impfbild vom 12.4.:
Dreifach geimpft sind somit 57,8%, das sind 5.155.335 Personen, zusammen mit
den Infektionierten ergibt das 9.192.148, Einwohner hat Österreich heute am
16.4.2022 um 13 Uhr aber nur 9.055.086. Aber es gibt eben mehrfach Infizierte
und auch infizierte Geimpfte, aber es schaut trotzdem so aus als würde Futter
für den Virus zunehmend schwieriger zu finden sein...