Ampelkoalition als Knecht der UN-Migrationsagenda

Aussendung von Hartmut Krauss vom 18.6.2022

Vor dem Hintergrund aktuell steigender Asylantragszahlen aus islamischen Ländern (Syrien, Afghanistan, Türkei) [1] will die Ampelkoalition die überwiegend irreguläre Masseneinwanderung in einem nächsten Schritt legalisieren, das Asylrecht damit noch weiter zweckentfremden und das Einwanderungsgeschehen gezielt triggern. So soll die Überprüfung des angeblichen Schutzbedarfs nun weitestgehend entfallen und nicht mehr regulär bei allen "Geflüchteten" nach spätestens drei Jahren erfolgen.
Damit erweist sich die Ampelkoalition erwartungsgemäß als willfähriger Knecht der UN-diktierten "Globalen Migrationspolitik". Zur grundsätzlichen Kritik siehe den Text unter folgendem Link.
Darin heißt es in ungebrochener Aktualität an die Adresse der politisch entmündigten Bevölkerungen der europäischen Aufnahmeländer:
"Die Staatsbürger/innen europäischer Nationen, die gemeinsam den demokratischen Souverän bilden, haben das Recht und im Hinblick auf die Wertegrundlagen aufgeklärter und anhand rationaler Standards gebildeter Gesellschaften auch die moralische Pflicht, für den kulturhistorisch gewachsenen Erhalt und damit für die zukünftige soziokulturelle Reproduktion der freiheitlichen, säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung einzutreten.
Dieses grundlegende Recht schließt weitere Rechte explizit ein, nämlich
1. das Recht auf Abwehr einer nichtauswählenden und aufgenötigten Masseneinwanderung von Menschengruppen, die gemäß ihrer weltanschaulich-normativen Prägung und Handlungsorientierung einer säkular-demokratischen Gesellschafts- und Werteordnung ablehnend bis feindlich gegenüberstehen, grundrechtswidrige und zum Teil auch kriminelle Sozialmilieus generieren und reproduzieren sowie obendrein die Sozialsysteme nachhaltig belasten.
2. das Recht auf Widerstand gegen wie auch immer verbrämte Migrationsdiktate in zuvor umrissener Quantität und Qualität, die den einheimischen Staatsbürgern/innen von nationalen Regierungen und supranationalen Instanzen auf undemokratische Weise und entgegen dem Auftrag zum Schutz der säkular-demokratischen Lebensordnung aufgezwungen werden und weiterhin aufgezwungen werden sollen. (Siehe bereits Artikel 2 und 3 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 als Basisprinzipien – Artikel 2: "Das Ziel jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung." – Artikel 3: "Der Ursprung jeder Souveränität ruht letztlich in der Nation. Keine Körperschaften, kein Individuum können eine Gewalt ausüben, die nicht ausdrücklich von ihr ausgeht.")
3. das Recht (und im Grunde die Pflicht aufgeklärter Bürger/innen) auf Kritik und Ablehnung von weltanschaulich-normativ gegensätzlichen orientierten und gesinnten Zuwanderergruppen und deren einheimischen Unterstützern, ohne dafür demagogisch als "Rassist", "Fremdenfeind", "Nazi" etc. diskriminiert zu werden."

[1] "Im Berichtsmonat Mai wurden 12.877 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen. Gegenüber dem Vormonat (April: 11.359 Personen) stieg dieser Wert um 13,4 %. Im Vergleich zum Vorjahr (Mai2021: 8.278 Personen) ist ein Anstieg um 55,6 % zu verzeichnen. Im aktuellen Berichtsmonat waren folgende Staatsangehörigkeiten am stärksten vertreten: ¾ Syrien mit 3.555 Erstanträgen, im Vormonat Rang 1 mit 3.049 Erstanträgen (+16,6%), im Vorjahresmonat Rang 1 mit 3.659 Erstanträgen (-2,8 %), ¾ Afghanistan mit 2.070 Erstanträgen, im Vormonat Rang 2 mit 2.005 Erstanträgen (+3,2%), im Vorjahresmonat Rang 2 mit 1.524Erstanträgen (+35,8%), ¾ Türkei mit 1.075 Erstanträgen, im Vormonat Rang 4 mit 779 Erstanträgen (+38,0%), im Vorjahresmonat Rang 5 mit 229 Erstanträgen (+369,4%)."