BRD: Einbürgerungserleichterungen

Darüber berichtete der Newsletter der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) vom 3.12.2022:
Die Ampelkoalition will das Einbürgern von "Zugewanderten" pauschal erleichtern und damit die beruflich-qualifikatorischen, sprachlichen, kulturell-normativen und zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen herabsetzen.
Demgegenüber lehnt eine Mehrheit von 65 Prozent die von der Regierung betriebene "Einbürgerungserleichterung" für "Flüchtlinge" ab. Nur 23 Prozent stehen hinter der regierenden Unvernunft in dieser zentralen Angelegenheit. "Lediglich Wähler der Grünen fordern mehrheitlich eine Vereinfachung der Einbürgerung von Flüchtlingen (59 Prozent). Alle anderen Wählergruppen sind hingegen jeweils mehrheitlich anderer Ansicht." https://ulm.tv/2022/11/29/umfrage-mehrheit-gegen-erleichterte-einbuergerung/
Der entscheidende Kern dieses im Endeffekt schädlichen Regierungsprojekts steckt in Folgendem:
"Die Möglichkeiten zur Mehrfachstaatsangehörigkeit sollen ausgeweitet werden." D. h.: Es geht um die massenhafte Erzeugung, Legitimierung und "Normalisierung" von hybriden Mischidentitäten; also um die politisch-kulturelle "Kreation" einer Großgruppe von Menschen mit deutschem Pass (als Ticket für sozialrechtliche und wahlpolitische Ansprüche) und gleichzeitig fremdkulturell-antiemanzipatorischer Gesinnung (konkret: vormodern-religiöser und autoritär-antisäkularer Prägung, Überzeugung und Loyalitätsbindung).
Dazu bereits schon länger vorliegend folgende begründete Forderung:
"Für die Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft
Entgegen der propagandistischen Behauptung, die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft bewirke eine verbesserte Integration, ist genau das Gegenteil der Fall: Sie schwächt auf Seiten der Doppelpassinhaber die subjektive Identifikation mit dem Einwanderungsland und bestärkt stattdessen die Bindung an äußere Mächte und Herkunftskulturen mit weltanschaulich, politisch und normativ disparaten und oftmals divergierenden Wertorientierungen. Damit erzeugt die Doppelpassregelung zu Lasten der historisch gewachsenen soziokulturellen und weltanschaulich-politischen Integrität der Aufnahmegesellschaft auf künstliche Weise eine große Gruppe von Menschen, die zwar einerseits die institutionellen Rechte und Teilhabemöglichkeiten des Aufnahmelandes nutzen, sich anderseits aber an die Werte, Normen und nationalen Vorgaben ihres Herkunftslandes bzw. ihrer Herkunftskultur gebunden fühlen. Diese für die Aufnahmegesellschaft schädliche Asymmetrie von Loyalitätsbindung und formalrechtlichem Utilitarismus gilt es angesichts der dargelegten Gründe insbesondere für Gruppen mit islamischen und türkisch-nationalistischen Orientierungen zu unterbinden.
Des Weiteren ist die Einführung des Doppelpasses grundgesetzwidrig, da eine solche rechtliche Sonderstellung/Privilegierung eines Teils der deutschen Staatsbevölkerung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3, Abs. 1 GG verstößt. Auch resultierte daraus –bezogen auf internationale Rechtsverhältnisse – eine Zweiklassengesellschaft von Staatsbürgern: Nämlich solche mit nur einem und solche mit zwei Abstimmungs- bzw. Beteiligungsrechten.
De facto ermöglicht die doppelte Staatsangehörigkeit die Ausschöpfung der staatbürgerlichen Rechte des Einwanderungslandes bei gleichzeitiger überzeugungs- und handlungsrelevanter Identifikation mit einem fremden, national-kulturell divergenten Staats- und Gemeinwesen. (Wobei zu berücksichtigen ist, dass – wie im Falle der Türkei – der "Identifikationsstaat" die Handlungen der Immigranten im "Einwanderungsstaat" steuert.) …"
(Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM): Saekulare_Lebensordnung-Programm.pdf Orientierungsgrundlage und Programm zur Zurückdrängung und Eindämmung muslimischer Herrschaftskultur in Deutschland)

Bemerkenswert ist, wer sich ganz besonders für die "Einbürgerungserleichterung" einsetzt. Wie bereits 2015 für Merkels "Wir schaffen das"-Projekt einmal mehr diese auschlaggebenden Akteure hinter den wie auch immer gefärbten Regierungskoalitionären:
Die Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", Monika Schnitzer, hat sich hinter die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts gestellt. Eine erleichterte Einbürgerung stärke die Integration der in Deutschland lebenden und arbeitenden Ausländer sowie deren Kinder. Auch der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) befürwortet die Pläne der Ampel-Koalition.

Was diese pseudosachverständigen Ignoranten und Lobbyisten übersehen ist Folgendes: Insgesamt hatten in Deutschland im Jahr 2020 rund 2,86 Millionen Personen keinen allgemeinen Schulabschluss. Davon hatten 68,7 Prozent einen Migrationshintergrund. An den Personen ohne berufsqualifizierenden Abschluss – insgesamt 12,36 Millionen – hatten die Personen mit Migrationshintergrund mit 47,1 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil. Obwohl "die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung im Jahr 2020 nur einen Anteil von 10,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung hatten, waren 38,0 Prozent der Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV) Ausländer mit eigener Migrationserfahrung. Bei den Beziehern von Sozialhilfe, Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen lag der Anteil der Ausländer mit eigener Migrationserfahrung mit 35,8 Prozent ebenfalls sehr hoch."
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61649/bevoelkerung-mit-und-ohne-migrationshintergrund/
"Der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund (Ausländer plus Deutsche mit Migrationshintergrund.) liegt im Rechtskreis SGB II mit ca. 50 % (hochgerechnetes Ergebnis) höher als im Rechtskreis SGB III[1] (ca. 35 %)" (Migrationshintergrund – Statistik der Bundesagentur für Arbeit, S. 30).