Darüber berichtete der Newsletter der Gesellschaft für wissenschaftliche
Aufklärung und Menschenrechte (GAM) vom 3.12.2022:
Die Ampelkoalition will das Einbürgern von "Zugewanderten" pauschal
erleichtern und damit die beruflich-qualifikatorischen, sprachlichen, kulturell-normativen
und zeitlichen Anspruchsvoraussetzungen herabsetzen.
Demgegenüber lehnt eine Mehrheit von 65 Prozent die von der Regierung betriebene
"Einbürgerungserleichterung" für "Flüchtlinge" ab. Nur
23 Prozent stehen hinter der regierenden Unvernunft in dieser zentralen Angelegenheit.
"Lediglich Wähler der Grünen fordern mehrheitlich eine Vereinfachung
der Einbürgerung von Flüchtlingen (59 Prozent). Alle anderen Wählergruppen
sind hingegen jeweils mehrheitlich anderer Ansicht." https://ulm.tv/2022/11/29/umfrage-mehrheit-gegen-erleichterte-einbuergerung/
Der entscheidende Kern dieses im Endeffekt schädlichen Regierungsprojekts
steckt in Folgendem:
"Die Möglichkeiten zur Mehrfachstaatsangehörigkeit sollen ausgeweitet
werden." D. h.: Es geht um die massenhafte Erzeugung, Legitimierung und
"Normalisierung" von hybriden Mischidentitäten; also um die politisch-kulturelle
"Kreation" einer Großgruppe von Menschen mit deutschem Pass (als
Ticket für sozialrechtliche und wahlpolitische Ansprüche) und gleichzeitig
fremdkulturell-antiemanzipatorischer Gesinnung (konkret: vormodern-religiöser
und autoritär-antisäkularer Prägung, Überzeugung und Loyalitätsbindung).
Dazu bereits schon länger vorliegend folgende begründete Forderung:
"Für die Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft
Entgegen der propagandistischen Behauptung, die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft
bewirke eine verbesserte Integration, ist genau das Gegenteil der Fall: Sie
schwächt auf Seiten der Doppelpassinhaber die subjektive Identifikation mit
dem Einwanderungsland und bestärkt stattdessen die Bindung an äußere Mächte
und Herkunftskulturen mit weltanschaulich, politisch und normativ disparaten
und oftmals divergierenden Wertorientierungen. Damit erzeugt die Doppelpassregelung
zu Lasten der historisch gewachsenen soziokulturellen und weltanschaulich-politischen
Integrität der Aufnahmegesellschaft auf künstliche Weise eine große Gruppe
von Menschen, die zwar einerseits die institutionellen Rechte und Teilhabemöglichkeiten
des Aufnahmelandes nutzen, sich anderseits aber an die Werte, Normen und nationalen
Vorgaben ihres Herkunftslandes bzw. ihrer Herkunftskultur gebunden fühlen.
Diese für die Aufnahmegesellschaft schädliche Asymmetrie von Loyalitätsbindung
und formalrechtlichem Utilitarismus gilt es angesichts der dargelegten Gründe
insbesondere für Gruppen mit islamischen und türkisch-nationalistischen Orientierungen
zu unterbinden.
Des Weiteren ist die Einführung des Doppelpasses grundgesetzwidrig, da eine
solche rechtliche Sonderstellung/Privilegierung eines Teils der deutschen Staatsbevölkerung
gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3, Abs. 1 GG verstößt.
Auch resultierte daraus –bezogen auf internationale Rechtsverhältnisse –
eine Zweiklassengesellschaft von Staatsbürgern: Nämlich solche mit nur einem
und solche mit zwei Abstimmungs- bzw. Beteiligungsrechten.
De facto ermöglicht die doppelte Staatsangehörigkeit die Ausschöpfung der
staatbürgerlichen Rechte des Einwanderungslandes bei gleichzeitiger überzeugungs-
und handlungsrelevanter Identifikation mit einem fremden, national-kulturell
divergenten Staats- und Gemeinwesen. (Wobei zu berücksichtigen ist, dass –
wie im Falle der Türkei – der "Identifikationsstaat" die Handlungen
der Immigranten im "Einwanderungsstaat" steuert.) …"
(Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM): Saekulare_Lebensordnung-Programm.pdf
Orientierungsgrundlage und Programm zur Zurückdrängung und Eindämmung muslimischer
Herrschaftskultur in Deutschland)
Bemerkenswert ist, wer sich ganz besonders für die "Einbürgerungserleichterung"
einsetzt. Wie bereits 2015 für Merkels "Wir schaffen das"-Projekt
einmal mehr diese auschlaggebenden Akteure hinter den wie auch immer gefärbten
Regierungskoalitionären:
Die Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", Monika Schnitzer, hat sich
hinter die von der Bundesregierung geplante Reform des Staatsbürgerschaftsrechts
gestellt. Eine erleichterte Einbürgerung stärke die Integration der in Deutschland
lebenden und arbeitenden Ausländer sowie deren Kinder. Auch der Bundesverband
mittelständische Wirtschaft (BVMW) befürwortet die Pläne der Ampel-Koalition.
Was diese pseudosachverständigen Ignoranten und Lobbyisten übersehen
ist Folgendes: Insgesamt hatten in Deutschland im Jahr 2020 rund 2,86 Millionen
Personen keinen allgemeinen Schulabschluss. Davon hatten 68,7 Prozent einen
Migrationshintergrund. An den Personen ohne berufsqualifizierenden Abschluss
– insgesamt 12,36 Millionen – hatten die Personen mit Migrationshintergrund
mit 47,1 Prozent ebenfalls einen überdurchschnittlich hohen Anteil. Obwohl
"die Ausländer mit eigener Migrationserfahrung im Jahr 2020 nur einen
Anteil von 10,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung hatten, waren 38,0 Prozent
der Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV) Ausländer mit eigener Migrationserfahrung.
Bei den Beziehern von Sozialhilfe, Grundsicherung oder ähnlichen Leistungen
lag der Anteil der Ausländer mit eigener Migrationserfahrung mit 35,8 Prozent
ebenfalls sehr hoch."
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61649/bevoelkerung-mit-und-ohne-migrationshintergrund/
"Der Anteil der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund (Ausländer plus
Deutsche mit Migrationshintergrund.) liegt im Rechtskreis SGB II mit ca. 50
% (hochgerechnetes Ergebnis) höher als im Rechtskreis SGB III[1] (ca. 35 %)"
(Migrationshintergrund – Statistik der Bundesagentur für Arbeit, S. 30).