GAM-Newsletter vom 2.2.2023:

Die Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) sendete aus:

Erneute proislamische Zurückdrängung der säkularen Demokratie in Deutschland

Bundesverfassungsgericht urteilt gegen weltanschauliche Neutralität und verteidigt das Tragen des islamischen Kopftuchs im Schuldienst
"Das Land Berlin darf Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verbieten. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen."

Das Justizsystem im allgemeinen und im besonderen das Bundesverfassungsgericht ist fester Kernbestandteil des proislamischen Herrschaftskartells in Deutschland. Letzteres wirkt wiederholt gezielt gegen die konsequente Trennung von Staat und religiöser Weltanschauung, protegiert das Vordingen islamischer Herrschaftskultur in Deutschland und verletzt nicht nur das Neutralitätsgebot, sondern tritt mit seiner Privilegierung religiöser gegenüber religionsfreien Überzeugungen insbesondere die Interessen und Gefühle der wachsende Masse von Atheisten, Agnostikern und konfessionsfreien Menschen mit Füßen.

Mit ihrem pauschalen und unaufgeklärten Dogma "Islam=Religion=Religionsausübungsfreiheit" verkennen die Richter zum einen den Tatbestand, dass der Islam nicht einfach "eine Religion" ist, sondern eine grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung mit einem expliziten Normen- und Rechtssystem, das nicht nur mit den Prinzipien einer säkular-demokratischen Grund-und Lebensordnung unvereinbar ist, sondern dieser grundsätzlich feindschaftlich gegenüber steht.

Zudem verkennt die Justiz, dass das Kopftuch nicht einfach ein unschuldiges "religiöses Symbol" ist, sondern untrennbar zugleich als Abzeichen einer vormodern-rückständigen patriarchalischen Sozialmoral sowie als Zeichen der Verachtung gegenüber der nichtmuslimischen Kultur der Ungläubigen fungiert. Angesichts der staatsterroristisch-mörderischen Erzwingung des Kopftuchtragens wie im Iran ist diese Urteilspraxis darüber hinaus schlichtweg als absolut instinktlos und skandalös zu bezeichnen.

Zur genaueren Kritik der Fehlbestimmung des Islam als "Religion" sowie zur Konstitution des Islam als religiöse Herrschaftsideologie siehe:
http://www.gam-online.de/text-patriarchalischen%20Normenordnung.html http://www.gam-online.de/text-Der%20Islam%20als%20religi%C3%B6se%20Herrschaftsideologie.html