Am 2.2.2023 wurde das auf der
Homepage des "Zentralrates der Muslime" (ZDM) gemeldet:
ZMD begrüßt Ernennung von Marion Lalisse als EU-Koordinatorin zur Bekämpfung
von Muslimfeindlichkeit
Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) Aiman A. Mazyek
gratuliert der Europäischen Kommission zur Ernennung der neuen Koordinatorin
zur Bekämpfung von Muslimfeindlichkeit.
Marion Lalisse wird mit den EU-Mitgliedstaaten, europäischen Institutionen,
der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zusammenarbeiten, um Maßnahmen und
Strategien zur Bekämpfung von Islamfeindlichkeit voranzubringen.
Wörtlich sagte ZMD-Vorsitzender Mazyek, der einer fruchtbaren Zusammenarbeit
mit der neuen EU-Koordinatorin Marion Lalisse entgegensieht: "Glückwunsch
zu dieser richtungsweisenden Entscheidung der EU, insbesondere an Frau Lalisse
zu dieser neuen und wichtigen Arbeit. Ich wünsche ihr alles erdenklich Gute
für diese Mammut-Aufgabe". Weiter sagte Mazyek: "Betroffen macht
uns, dass wir derzeit einen immer weiteren Anstieg von Muslimfeindlichkeit und
gleichsam eine immer stärkere Leugnung dieses Rassismus in rechten Kreisen
in Europa erleben. Es ist zudem höchste Zeit auch in Deutschland solch eine
Beauftragtenstelle einzurichten".
Soweit die ZMD-Aussendung.
Die europäische Meinungsfreiheit lässt die Kritik am Christentum zu, die katholische
Kirche darf also kritisiert werden, ohne dass Strafen drohen, früher gab es
den Scheiterhaufen, heute gibt es die Meinungsfreiheit!
In Sachen Islam bekämpft die EU nunmehr amtlich die "Islamfeindlichkeit".
Für das aufgeklärte Europa macht das ein mittelalterliches Bild!
Der Artikel 14 der österreichischen Verfassung lautet so: "Die volle
Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet. Der Genuss der
bürgerlichen und politischen Rechte ist von dem Religionsbekenntnisse unabhängig;
doch darf den staatsbürgerlichen Pflichten durch das Religionsbekenntnis kein
Abbruch geschehen. Niemand kann zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme
an einer kirchlichen Feierlichkeit gezwungen werden, insofern er nicht der nach
dem Gesetze hierzu berechtigten Gewalt eines Anderen untersteht."