Ausssendung von Hartmut Krauss vom 13.1.2023:
Der Fall offenbart erneut die schändlichen Auswirkungen verfehlter Migrationspolitik
sowie die Fehleinstellung der deutschen Justiz
Der abgelehnte Asylbewerber Nuradi A. (21) ist angeklagt, beim CSD in Münster
im vergangenen August den Transmann Malte C. tödlich verletzt zu haben. Beim
Prozessauftakt, so BILD, "versteckt Nuradi A. (21) sein Gesicht lieber
feige hinter einer Mappe. Und anstatt sich für seine abscheuliche Tat in Grund
und Boden zu schämen, lächelt der mutmaßliche Killer hinter seinem Sichtschutz
überheblich seine Freunde an!" Der Staatsanwalt über den Angeklagten:
"Er suchte, wohl aus Neugier, am 27.8.22 den CSD in Münster auf und fragte
mehrere Teilnehmerinnen, ob er sie intim berühren und ihnen unter den Rock
fassen könne. Dann beleidigte er die Frauen als lesbische Huren und scheiß
Transen, drohte damit, ihre Familien umbringen zu wollen."
Erneut zeigt sich, was sich hinter der "bunten" Fassade weltoffener
Vielfalt oftmals in Wirklichkeit an importierter extrem reaktionärer und antihumanistischer
Herrschaftskultur verbirgt und wie der deutsche "Rechtsstaat" mit
diesem rückständig-aggressiven Import offenkundig überfordert ist bzw. mit
diesem völlig unangemessen umgeht.
"Bereits vor dem Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde bekannt,
dass Nuradi A. selbst homosexuell sein soll. Eine Gutachterin kommt zu dem Ergebnis,
dass die Tat eine unbewusste Abwehr eigener homosexueller Wünsche sein könnte.
In seiner tschetschenischen Heimat würde der gläubige Muslim daher einer Gefahr
ausgesetzt sein. Die Familie wird seit Bekanntwerden seiner möglichen sexuellen
Orientierung von wütenden Tschetschenen bedroht."
"Öffentlich einlassen wollte sich der mutmaßliche Killer beim Prozessauftakt
nicht. Stattdessen versteckte er sich hinter seiner tschetschenischen Herkunft,
machte sich selbst zum Opfer. Sein Verteidiger Siegmund Benecken (81) beantragte
den Ausschluss der Öffentlichkeit."
Die Richterin Cornelia Oen folgte diesem Antrag ("Kulturbonus"), negierte
damit das Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit und "kuschelte"
einmal mehr mit einem jener mittlerweile vielen Straftäter dieser Sorte:
"Dies ist im Interesse des Angeklagten geboten. Die drohende Bloßstellung
ist im Hinblick auf seine Entwicklung zu verhindern." (Als habe sich der
Angeklagte mit seiner Tat nicht bereits selbst irreversibel und zur Genüge
"bloßgestellt".)
https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ruhrgebiet-aktuell/muenster-prozess-gegen-csd-killer-er-soll-malte-c-getoetet-haben-82884472.bild.html