bfg bedeutet "Bund für Geistesfreiheit" - wurde gegründet
1870 und ist eine Weltanschauungsgemeinschaft, die sich an den Grundsätzen
der Aufklärung und des Humanismus orientiert. Schwerpunkte unserer Arbeit
sind die Trennung von Kirche und Staat sowie die Verteidigung der Bürger-und
Menschenrechte.
Erzbistum und Papst-Erben müssen zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt
werden!
Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem
Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld
für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising
zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund
für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023
2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von
P. eingezahlt.
"Wir erwarten, dass das Gericht das Erzbistum zur Zahlung von 300.000 Euro
verurteilt. Wenn die kirchlichen Entscheidungsträger in München selbst nach
der Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens der Kanzlei Westphahl Spilker
Wastl noch immer nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, dann müssen
sie dazu eben gezwungen werden," sagt Assunta Tammelleo, Vorsitzende des
Bundes für Geistesfreiheit München.
Hoffnung macht eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom 13. Juni. Das Gericht
hat das Erzbistum Köln zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzens-geld an einen
Missbrauchsbetroffenen verurteilt.
Ebenso sollen die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Schmerzensgeld
zahlen, fordert Wolfgang Sellinger von der Galerie der Kirchenkritik: "Benedikt
XVI. war 23 lange Jahre Chef der sogenannten Glaubenskongregation. Er war somit
in der Vatikanhierarchie der dritte Mann im Staate. Bei ihm liefen alle weltweit
verübten Sexualstraftaten zusammen. Anstand und Menschlichkeit vorausgesetzt
hätte er die gesammelten Berichte den jeweiligen Staatsanwälten der einzelnen
Länder übergeben können. Aber genau das ist nicht passiert. Im Vatikan
und dessen nachrangigen Behörden galt und gilt der Täterschutz bis heute mehr
als der Schutz der missbrauchten Kinder."
Assunta Tammelleo und Wolfgang Sellinger werden heute vor dem Landgericht Traunstein
gegen den Umgang des Erzbistums München und Freising mit Missbrauchsbetroffenen
protestieren.
Soweit der hpd-Bericht. Die deutsche Tagesschau meldete am 20.6.: Muss die katholische Kirche bis hin zu Ex-Papst Benedikt XVI. Schmerzensgeld an ein Opfer sexualisierter Gewalt zahlen? Das Landgericht Traunstein sieht die Kirche in Haftung. Nun geht es um die Höhe des Schmerzensgeldes...