Mit schnelleren und erleichterten Einbürgerungen begünstigt die Ampel-Koalition
die Ansiedlung und Festsetzung reaktionärer – primär islamischer – Zuwandererkolonien.
Hatte die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit bislang einen achtjährigen
Aufenthalt in Deutschland zur Voraussetzung, so soll die Frist jetzt auf fünf
Jahre verkürzt werden.
Bei nicht näher definierten „besonderen sprachlichen und beruflichen Integrationsleistungen“
kann die Frist sogar auf drei Jahre (bislang 5 Jahre) verkürzt werden.
Das zukünftig zu beseitigende Kernproblem liegt aber weniger in diesen verkürzten
Fristen, sondern in folgendem neu produzierten Missstand: Galt bisher das möglichst
schnell wiederherzustellende Prinzip „Wer die deutsche Staatsbürgerschaft
annimmt, muss die alte Staatsbürgerschaft ablegen“, wird jetzt die Möglichkeit
eingeräumt, die alte (identitätsstiftende) Staatsbürgerschaft mit dem damit
eng verknüpften weltanschaulich-normativen Bindungen zu behalten. Künstlich
erzeugt wird auf diese Weise eine Gruppe von grundrechtswidrig bevorzugten und
privilegierten „Doppelstaatsangehörigen“ bzw. konkret und genauer gesagt:
von zweckmäßigkeitsorientierten Passdeutschen mit islamisch-türkischem, islamisch-syrischem,
islamisch-afghanischem etc. Bindungs- und Identifikationshintergrund.
Demgegenüber muss bei zukünftig durchzusetzenden gesetzlichen Regelungen
von Folgendem ausgegangen werden:
> „Entgegen der propagandistischen Behauptung, die Gewährung der
doppelten Staatsbürgerschaft bewirke eine verbesserte Integration, ist genau
das Gegenteil der Fall: Sie schwächt auf Seiten der Doppelpassinhaber die subjektive
Identifikation mit dem Einwanderungsland und bestärkt stattdessen die Bindung
an äußere Mächte und Herkunftskulturen mit weltanschaulich, politisch und
normativ disparaten und oftmals divergierenden Wertorientierungen. Damit erzeugt
die Doppelpassregelung zu Lasten der historisch gewachsenen soziokulturellen
und weltanschaulich-politischen Integrität der Aufnahmegesellschaft auf künstliche
Weise eine große Gruppe von Menschen, die zwar einerseits die institutionellen
Rechte und Teilhabemöglichkeiten des Aufnahmelandes nutzen, sich anderseits
aber an die Werte, Normen und nationalen Vorgaben ihres Herkunftslandes bzw.
ihrer Herkunftskultur gebunden fühlen. Diese für die Aufnahmegesellschaft
schädliche Asymmetrie von Loyalitätsbindung und formalrechtlichem Utilitarismus
gilt es angesichts der dargelegten Gründe insbesondere für Gruppen mit islamischen
und türkisch-nationalistischen Orientierungen zu unterbinden.
> Des Weiteren ist die Einführung des Doppelpasses grundgesetzwidrig, da
eine solche rechtliche Sonderstellung/Privilegierung eines Teils der deutschen
Staatsbevölkerung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3, Abs.
1 GG verstößt. Auch resultierte daraus – bezogen auf internationale
Rechtsverhältnisse – eine Zweiklassengesellschaft von Staatsbürgern: Nämlich
solche mit nur einem und solche mit zwei Abstimmungs- bzw. Beteiligungsrechten.
De facto ermöglicht die doppelte Staatsangehörigkeit die Ausschöpfung der
staatbürgerlichen Rechte des Einwanderungslandes bei gleichzeitiger überzeugungs-
und handlungsrelevanter Identifikation mit einem fremden, national-kulturell
divergenten Staats- und Gemeinwesen. (Wobei zu berücksichtigen ist, dass –
wie im Falle der Türkei – der ‚Identifikationsstaat‘ die Handlungen der
Immigranten im ‚Einwanderungsstaat‘ steuert.)“
Quelle des Zitats: GAM-Programm „Säkulare Lebensordnung vs. Islamisches
Gottesrecht“ Punkt 5 „Für die Aufhebung der doppelten Staatsbürgerschaft“
Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM)
https://hintergrund-verlag.de/analyse-der-islamischen-herrschaftskultur/gam-ev-saekulare-lebensordnung-vs-islamisches-gottesrecht/