Seit im November bekannt wurde, dass der verpflichtende Ethikunterricht aus
Budgetgründen nicht umgesetzt wird, haben seine Verfechter (katholische Kirche,
ÖVP usw.) dies wiederholt kritisiert. Am 19. Januar haben Michael Bünker (Bischof
der Evangelischen Kirche), Michael Wagner (Rektor der Kirchlichen Pädagogischen
Hochschule Wien/Krems) und Peter Kampits (Alt-Dekan der Universität Wien) eine
Pressekonferenz veranstaltet, um einmal mehr diesen Ethikunterricht einzufordern.
Die
Geschichte des Ethikunterrichts ist die einer ständigen Bevormundung der etwa
zwei Millionen Österreicher, die keiner Religion angehören ("oRB").
Denn der Ethikunterricht betrifft nur jene, die nicht am Religionsunterricht
teilnehmen, d. h. Schüler die entweder konfessionsfrei sind oder der Religion
ihrer Eltern durch Abmeldung den Rücken gekehrt haben. Inhalte und Vermittlung
des Ethikunterrichts liegen fast ausschließlich in den Händen von Theologen
und Religionslehrern. Auch im Falle der derzeit geplanten Einführung eines verpflichtenden
Ethikunterrichts soll daran nichts geändert werden.
Für konfessionsfreie Menschen gilt aber offenbar dieses Grundrecht nicht.
Denn im Gegensatz zum Religionsunterricht, bei dem die jeweiligen Religionen
das Recht auf alleiniger Selbstbestimmung über Inhalte und Vermittler haben,
gilt bei Konfessionsfreien in Punkto Vermittlung von Werten an ihre Kinder dieses
Prinzip der alleinigen Selbstbestimmung nicht. Dort wo es angeblich um Ethik
geht, wird die elementarste Ethik regelrecht mit Füßen getreten, zusammen mit
den demokratischen Prinzipien und Grundrechten.
Der Ethikunterricht
(in der jetzigen und in der geplanten Form) ist u. a. die Abschaffung des Grundrechtes
auf Religionsfreiheit. Solange der Religionsunterricht erhalten bleibt, werden
die anerkannten Religionen nicht das Recht haben, sich in die Angelegenheiten
der Konfessionsfreien einzumischen. Wir fordern die Kirchen (katholische
und evangelische), die gesamte ÖVP, die Theologen, die Religionslehrer und alle,
die den Ethikunterricht auf Grund ihrer religiösen Überzeugung einfordern, auf,
die Finger von unseren Menschen- und Grundrechten und vor allem von unseren
Kindern zu lassen.
Die Konfessionsfreien fordern außerdem jene Rechte
ein, die ihnen seit fast 50 Jahren verfassungsmäßig zustehen (Europäische Menschenrechtskonvention;
1964), nämlich die völlige rechtliche Gleichstellung aller Bürger, unabhängig
ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen. Die Grundvoraussetzung
für die Herstellung dieser rechtlichen Gleichstellung ist die ersatzlose Abschaffung
sämtlicher Privilegien, die den Religionen unrechtsmäßig immer noch gewährt
werden.
Philippe F. Lorre - Univ. Prof. Dr. Heinz Oberhummer
Zentralrat der Konfessionsfreien
-
www.konfessionsfrei.at
Siehe dazu auf dieser Site:
Info Nr.
320, Info Nr. 393 und "Wie ethisch ist die Christenlehre?",
sowie "Das Märchen von der Bedeutung christlicher
Wertevermittlung" plus "Seinerzeit erfolgreich: Religiöse Erziehung mittels Gottesfurcht"
Die
Aussendung fand u.a. ihren Niederschlag im Standard,
in der Presse
, in news.at.