Wie auf dieser Site in Info Nr. 278
zu lesen war, gab es verschiedene Auslegungen über den Kirchenaustritt.
In Deutschland wird vom Finanzamt Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer
kassiert, wer das nicht zahlen will, meldet sich am zuständigen Amt ab. Die
katholische Kirche sah das Glaubensabfall und exkommunizierte die Betreffenden.
Was den Ausgetretenen in der Regel egal war. Aber dann studierten einige die
römischen Vorschriften dazu und stießen auf den Paragrafen, der für den echten
Glaubensabfall nicht bloß ein Streben nach Steuerersparnis, sondern "eine
innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen" verlangt. Die
Betreffenden argumentierten nun, eine innere Entscheidung die Kirche zu verlassen,
hätten sie keineswegs getroffen, aber sie wollten an die öffentlich-rechtliche
Körperschaft "katholische Kirche" keine Steuern mehr bezahlen.
Der
Vatikan bestätigte das: es läge bei so einer Vorgangsweise keine Apostasie,
kein Abfall vom Glauben vor. Was die deutschen Bischöfe wenig erfreute. Denn auch
wenn der Papst manchmal von einer Entweltlichung der katholischen Kirche spricht,
eine Ent"geld"lichung konnte man nicht akzeptieren, am 20.9.2012 wurde
daher ein entsprechendes Papier der r.k. Kirche veröffentlicht, das die steuerliche
Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft und den Glaubensabfall bei Nichtzahlung wieder
auf die gleiche Stufe stellt. Siehe dazu die PDF der Bischofskonferenz zum Austritt
und das Muster des Briefes
an Austreter.
Hier haben die deutschen Bischofskollegen von den österreichischen
abgeschrieben, siehe Info Nr. 301, hierzulande
hat man das schon 2007 vorausschauend und recht gefinkelt geregelt. Papst Ratzinger
hat nun die Vorgangsweise in Deutschland abgesegnet, somit gilt: wer keine
Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag zahlt, obwohl er einkommensmäßig dazu
verpflichtet wäre, wird exkommuniziert, auch wenn er nicht ausdrücklich seinen
Abfall vom katholischen Glauben bekennt. In der Schweiz läuft zurzeit eine
ähnliche Vorgangsweise wie in Deutschland, siehe Metawelten Nr.8/2012,
Seite 6/7. Die Schweizer Bischöfe werden da wohl bald auch ein neues Papier
über zu exkommunizierende Abgefallene erstellen dürfen. In der Sache
geht's weiter auf Info Nr. 1079!
PS:
Ich bin immer wieder begeistert von mir, wie genau ich das Geschehen verfolge!
Jeder Schmarrn wird beschnüffelt und verbellt!