Reparatur der Kirchensteuerfreiheit

Eine solche erreichten jetzt die deutschen Bischöfe

Wie auf dieser Site in Info Nr. 278 zu lesen war, gab es verschiedene Auslegungen über den Kirchenaustritt. In Deutschland wird vom Finanzamt Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohn- und Einkommenssteuer kassiert, wer das nicht zahlen will, meldet sich am zuständigen Amt ab. Die katholische Kirche sah das Glaubensabfall und exkommunizierte die Betreffenden. Was den Ausgetretenen in der Regel egal war. Aber dann studierten einige die römischen Vorschriften dazu und stießen auf den Paragrafen, der für den echten Glaubensabfall nicht bloß ein Streben nach Steuerersparnis, sondern "eine innere Entscheidung, die katholische Kirche zu verlassen" verlangt. Die Betreffenden argumentierten nun, eine innere Entscheidung die Kirche zu verlassen, hätten sie keineswegs getroffen, aber sie wollten an die öffentlich-rechtliche Körperschaft "katholische Kirche" keine Steuern mehr bezahlen.

Der Vatikan bestätigte das: es läge bei so einer Vorgangsweise keine Apostasie, kein Abfall vom Glauben vor. Was die deutschen Bischöfe wenig erfreute. Denn auch wenn der Papst manchmal von einer Entweltlichung der katholischen Kirche spricht, eine Ent"geld"lichung konnte man nicht akzeptieren, am 20.9.2012 wurde daher ein entsprechendes Papier der r.k. Kirche veröffentlicht, das die steuerliche Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft und den Glaubensabfall bei Nichtzahlung wieder auf die gleiche Stufe stellt. Siehe dazu die PDF der Bischofskonferenz zum Austritt und das Muster des Briefes an Austreter.

Hier haben die deutschen Bischofskollegen von den österreichischen abgeschrieben, siehe Info Nr. 301, hierzulande hat man das schon 2007 vorausschauend und recht gefinkelt geregelt. Papst Ratzinger hat nun die Vorgangsweise in Deutschland abgesegnet, somit gilt: wer keine Kirchensteuer bzw. keinen Kirchenbeitrag zahlt, obwohl er einkommensmäßig dazu verpflichtet wäre, wird exkommuniziert, auch wenn er nicht ausdrücklich seinen Abfall vom katholischen Glauben bekennt. In der Schweiz läuft zurzeit eine ähnliche Vorgangsweise wie in Deutschland, siehe Metawelten Nr.8/2012, Seite 6/7. Die Schweizer Bischöfe werden da wohl bald auch ein neues Papier über zu exkommunizierende Abgefallene erstellen dürfen. In der Sache geht's weiter auf Info Nr. 1079!

PS: Ich bin immer wieder begeistert von mir, wie genau ich das Geschehen verfolge! Jeder Schmarrn wird beschnüffelt und verbellt!