Freiheit für Raif Badawi und Mariam Ishag!

Am 12.6. ergänzt und 24.6.2014, siehe ganz unten!

Pressemitteilung der Initiative liberaler Muslime Österreich – ILMÖ vom 9.6.2014

Freiheit für Raif Badawi -
saudischer Internet-Aktivist und politischer Gefangener

Anlässlich seiner zweijährigen Haft rufen wir die Regierung Österreichs, vor allem Außenminister Kurz auf, einen Appell an die saudischen Behörden zu richten.

Bawadi gründete 2008 das Online-Forum "Freie Saudische Liberale", eine Website über Politik und Religion in Saudi-Arabien. Die Behörden reagierten mit Repressalien, wie einem Reiseverbot und Einfrieren der Konten. Am 17. Juni 2012 wurde er verhaftet und ein Verfahren wegen Apostasie eingeleitet. Ein islamisches Rechtsgutachten stellte im März 2013 fest, dass er ein Ungläubiger sei. Unter anderem wurde ihm vorgeworfen, er habe Muslime, Christen, Juden und Atheisten als gleichwertig bezeichnet. Am 28. Juli 2013 wurde bekannt, dass er zu sieben Jahre Haft und viermal 150 Peitschenhieben verurteilt worden war. Im Mai 2014 wurde das Urteil geändert; wegen "Beleidigung des Islam" verurteilte ihn ein Gericht zu zehn Jahren Haft und 1000 Peitschenhieben sowie einer Geldstrafe von ca.194.000 €.

Freiheit für die im Sudan verfolgte Christin Mariam Ishag -
Religionsfreiheit im Sudan!

Internationale Organisationen laufen Sturm gegen das Schandurteil eines Gerichts in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, das eine Christin wegen "Abfalls vom wahren Glauben" zum Tod verurteilt hat. Die 27-jährige Mariam Yahia Ibrahim Ishak, Mutter eines 20 Monate alten Sohnes und seit dem 27. Mai 2014 auch einer Tochter (im Gefängnis geboren, die Mutter blieb bei der Geburt an den Füßen gefesselt), befindet sich seit Monaten in Haft. Bei der Verhandlung am vergangenen 15. Mai hatte der Richter – Abbas Mohammed Al-Khalifa – der Angeklagten drei Tage „Bedenkzeit“ gegeben, um zum Islam zurückzukehren, was die 27-jährige ablehnte. Die junge Mutter ist eine gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde.

Die junge Mutter wird der „Apostasie“ (Abfall vom Glauben) beschuldigt.
Die Festnahme der Frau war erfolgt, weil ein Familienangehöriger behauptet hatte, dass sie sich durch ihre Verheiratung mit einem südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach der Scharia ist es muslimischen Frauen nicht erlaubt, einen Andersgläubigen zu heiraten. Das Gericht fügte im Februar die Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem die junge Frau versichert hatte, dass sie keine Muslimin, sondern als orthodoxe Christin aufgewachsen sei. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht gilt sie daher selbst als Muslimin - auch wenn ihr Vater nach ihren Angaben nie zu Hause war und sie daher von ihrer Mutter als Christin erzogen wurde.

"Es gibt keinen Zwang in der Religion." (Koran 2: 256). Religionsfreiheit ist als Menschenrecht ein hohes Gut, das sich mit islamischen Werten deckt.
Die Initiative Liberaler Muslime in Österreich (ILMÖ) tritt in beiden Fällen für die Betroffenen ein, brandmarkt die menschenverachtenden Urteile und verlangt die Freilassung der Betroffenen. Von der österreichischen Bundesregierung und besonders von Außenminister Kurz erhofft die ILMÖ, dass gegen die menschenrechtswidrige Behandlung der beiden Betroffenen bei den Regierungen in Saudi Arabien und im Sudan Protest erhoben und deren unverzügliche Freilassung gefordert und beiden Asyl in Österreich angeboten wird.

Auch dieser Einsatz ist ein Appell zur Einhaltung der Menschenrechte in Saudi Arabien, Sudan und in den Islamischen und arabischen Ländern.
Amer Albayati, Pressesprecher - Initiative Liberaler Muslime Österreich - ILMÖ
www.initiativeliberalermuslime.org

Nachtrag vom 12.6.: Avaaz.org sammelt Unterschriften für eine Petition für die Freilassung von Raif Badawi!

Nachtrag vom 24.6.: Mariam Ishak wurde am 23.6. vom Berufungsgericht freigesprochen und die Entlassung aus der Haft angeordnet, aber einen Tag später wurden sie und ihr Ehemann wieder gestgenommen, weil sie das Land verlassen wollten - siehe Info Nr. 1973.