Urteil zum Mord auf Brunnenmarkt

Der ORF meldete am 28.11.2016 dazu:
"Täter eingewiesen - Jener Mann, der im Mai auf dem Wiener Brunnenmarkt eine Frau mit einer Eisenstange erschlagen haben soll, ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Bei der Verhandlung war er nicht vernehmungsfähig."
Weiter heißt es: "Der gebürtige Kenianer war einem psychiatrischen Gutachten zufolge aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig und damit nicht schuldfähig."

Zum Zeitpunkt der Tat lagen den Kenianer achtzehn Anzeigen vor, vier Strafverfahren waren eingeleitet, der Beschuldigte wurde trotz seiner Obdachlosigkeit nicht in U-Haft genommen, obwohl er laut Polizei des Diebstahls, des räuberischen Diebstahls, der gefährlichen Drohung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Körperverletzung von Passanten dringend verdächtig war, die Staatsanwaltschaft hat trotz der polizeilichen Warnungen dem nun als unzurechenbar eingestuften Obdachlosen nur 26 nutzlose Aufforderungen, zur Staazsanwaltschaft zu kommen, zukommen lassen, eine Festnahme wäre nach Meinung der Staatsanwaltschaft "unverhältnismäßig" gewesen. Die erschlagene Frau war dann wohl verhältnismäßig, aber nur verhältnismäßig zur staatsanwaltlichen Unfähigkeit oder - was wohl der wahre Hintergrund ist - zum staatsanwaltlichen Gutmenschentum.

Weil bloß wegen 18 Anzeigen und vier Verfahren wird man doch einen rechtlich statuslosen Migranten nicht in Gewahrsam nehmen, schließlich war ein ebenfalls mit einer Eisenstange niedergeschlagener anderer Passant ja nicht einmal tot gewesen, ein bissl Niederschlagen ist in solchen Fällen vermutlich eine multikulturelle Bereicherung für den zuständigen Staatsanwalt.

Wie schon in der Info vom Mai zu lesen war:
Zufällig kenne ich eine Geschichte, die ein Nichtmigrant nach einer gefährlichen Drohung erlebte:
der Betreffende leidet ebenfalls an paranoider Schizophrenie und hatte mit der medikamentösen Einstellung manchmal Probleme, ein zu starker Schub oder zuwenig Medikament konnten ihn aus der Welt reißen und er fühlte sich dann von gefährlichen Verfolgern umgeben. Da passierte es ihm, dass er jemanden für so eine Bedrohung hielt und gewissermaßen in paranoider Selbstverteidigung diesen lautstark bedrohte. Der holte die Polizei, die nahm den Droher fest, dieser war zwar polizeibekannt, weil er Anzeigen wegen eingebildeter Verfolgungen erstattet hatte, bisher gab es aber solche Bedrohungsausfälle noch nie. Er landete in der Psychiatrie, dort stellte man ein Gutachten über seine Unzurechnungsfähigkeit aus und er wurde - obwohl er nur mit Worten gedroht hatte - zu einer Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Dort wurde er klarerweise auch entsprechend behandelt, seine Schizophrenie medikamentös besser eingestellt, seit seiner Haftentlassung muss er regelmäßig auf der Polizei ärztliche Bestätigungen über die Verabreichung der vorgeschriebenen Medikamente gegen seine Krankheit vorlegen.

Er hatte nur einen Mitmenschen mit Drohungen geschreckt. Aber er war eben kein Migrant und bekam keine Möglichkeiten, wirklich was Gefährliches zu machen. Weil damit das gelingt, dazu braucht man wohl eine hochstufige Willkommenskultur und eine danach ausgerichtete Staatsanwaltschaft!

Offiziell redet man sich nun auf Kommunikationsprobleme und Datenschutzgründe aus. Was wieder auf eine gutmenschliche staatsanwaltliche Tatenlosigkeit als Tatmotiv für die Unterlassungen hinweist, denn wenn ein Staatsanwalt gutmenschlich argumentiert, dann sind die Polizisten auf alle Fälle moralisch schon Zweiter...

Der Witwer hat die Republik geklagt. Da wird es dann wohl eine kleine Entschädigungszahlung geben müssen, obwohl dafür keiner was können haben konnte, weil alle nach bestem Wissen (oder doch: größter Ahnungslosigkeit) und bestem (oder doch: dümmstem) Gewissen gehandelt haben...