Der ORF meldete am 28.11.2016 dazu:
"Täter eingewiesen
- Jener Mann, der im Mai auf dem Wiener Brunnenmarkt eine Frau mit einer Eisenstange
erschlagen haben soll, ist in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
eingewiesen worden. Bei der Verhandlung war er nicht vernehmungsfähig."
Weiter
heißt es: "Der gebürtige Kenianer war einem psychiatrischen
Gutachten zufolge aufgrund einer paranoiden Schizophrenie zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig
und damit nicht schuldfähig."
Zum Zeitpunkt der Tat lagen
den Kenianer achtzehn Anzeigen vor, vier Strafverfahren waren eingeleitet, der
Beschuldigte wurde trotz seiner Obdachlosigkeit nicht in U-Haft genommen,
obwohl er laut Polizei des Diebstahls, des räuberischen Diebstahls, der
gefährlichen Drohung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Körperverletzung
von Passanten dringend verdächtig war, die Staatsanwaltschaft hat trotz
der polizeilichen Warnungen dem nun als unzurechenbar eingestuften Obdachlosen
nur 26 nutzlose Aufforderungen, zur Staazsanwaltschaft zu kommen, zukommen lassen,
eine Festnahme wäre nach Meinung der Staatsanwaltschaft "unverhältnismäßig"
gewesen. Die erschlagene Frau war dann wohl verhältnismäßig,
aber nur verhältnismäßig zur staatsanwaltlichen Unfähigkeit
oder - was wohl der wahre Hintergrund ist - zum staatsanwaltlichen Gutmenschentum.
Weil
bloß wegen 18 Anzeigen und vier Verfahren wird man doch einen rechtlich
statuslosen Migranten nicht in Gewahrsam nehmen, schließlich war ein ebenfalls
mit einer Eisenstange niedergeschlagener anderer Passant ja nicht einmal tot
gewesen, ein bissl Niederschlagen ist in solchen Fällen vermutlich eine
multikulturelle Bereicherung für den zuständigen Staatsanwalt.
Wie
schon in der Info vom Mai zu lesen war:
Zufällig
kenne ich eine Geschichte, die ein Nichtmigrant nach einer gefährlichen
Drohung erlebte: der Betreffende leidet ebenfalls an paranoider Schizophrenie
und hatte mit der medikamentösen Einstellung manchmal Probleme, ein zu
starker Schub oder zuwenig Medikament konnten ihn aus der Welt reißen
und er fühlte sich dann von gefährlichen Verfolgern umgeben. Da passierte
es ihm, dass er jemanden für so eine Bedrohung hielt und gewissermaßen
in paranoider Selbstverteidigung diesen lautstark bedrohte. Der holte die Polizei,
die nahm den Droher fest, dieser war zwar polizeibekannt, weil er Anzeigen wegen
eingebildeter Verfolgungen erstattet hatte, bisher gab es aber solche Bedrohungsausfälle
noch nie. Er landete in der Psychiatrie, dort stellte man ein Gutachten über
seine Unzurechnungsfähigkeit aus und er wurde - obwohl er nur mit Worten
gedroht hatte - zu einer Haftstrafe in einer Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher verurteilt. Dort wurde er klarerweise auch entsprechend behandelt,
seine Schizophrenie medikamentös besser eingestellt, seit seiner Haftentlassung
muss er regelmäßig auf der Polizei ärztliche Bestätigungen
über die Verabreichung der vorgeschriebenen Medikamente gegen seine Krankheit
vorlegen.
Er hatte nur einen Mitmenschen mit Drohungen geschreckt.
Aber er war eben kein Migrant und bekam keine Möglichkeiten, wirklich was
Gefährliches zu machen. Weil damit das gelingt, dazu braucht man wohl eine
hochstufige Willkommenskultur und eine danach ausgerichtete Staatsanwaltschaft!
Offiziell
redet man sich nun auf Kommunikationsprobleme und Datenschutzgründe aus.
Was wieder auf eine gutmenschliche staatsanwaltliche Tatenlosigkeit als Tatmotiv
für die Unterlassungen hinweist, denn wenn ein Staatsanwalt gutmenschlich
argumentiert, dann sind die Polizisten auf alle Fälle moralisch schon Zweiter...
Der
Witwer hat die Republik geklagt. Da wird es dann wohl eine kleine Entschädigungszahlung
geben müssen, obwohl dafür keiner was können haben konnte, weil
alle nach bestem Wissen (oder doch: größter Ahnungslosigkeit) und
bestem (oder doch: dümmstem) Gewissen gehandelt haben...