Wie hier berichtet, hatte die Initiative "Religion ist Privatsache" wegen des Versuches eines stellvertretenden Chefredakteur die Berichterstattung, den norwegischen Attentäter Breivik nicht als "Christen" zu bezeichnen, erfolgreich bei der Kommunikationsbehörde interveniert (siehe Info Nr. 546 und Nr. 715). Der ORF berief dagegen.
Per Bescheid wies der Bundeskommunikationssenat am 28.3.2012 die Berufung
des ORF gegen die Entscheidung der KommAustira zum "Christen-Rundmail"
nun in zweiter Instanz ab. Somit wird erneut festgehalten, dass Robert Zieglers
Versuch als Chefredakteur-Stellvertreter, die Berichtserstattung im ORF-Landesstudio
NÖ mit einer pro-christlichen Sprachregelung zu beeinflussen, einen Verstoß
gegen das ORF-Gesetz darstellte.
Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative Religion ist Privatsache,
die die Beschwerde in die Wege geleitet hat, zeigt sich erfreut: "Wenn
eine Führungsperson im ORF ihre eigene Weltanschauung der Berichtserstattung
aufzwingen will, dann muss es Konsequenzen geben. So einfach ist es.".
Verwundert zeigte sich jedoch Oberhummer bezüglich des Berufungsversuchs des
ORF: "Warum der ORF eine Berufung gegen die eindeutige KommAustria-Entscheidung
eingebracht hat, ist mir schleierhaft. Schließlich hatte Ziegler vielmehr ein
Disziplinarverfahren verdient als den persönlichen Einsatz des ORF-Chefs zu
seinem Schutz. Und die versuchte Beförderung bei laufendem Verfahren schon gar
nicht". Für Oberhummer sei nun die Angelegenheit abgeschlossen, obwohl
dem ORF der Verwaltungsgerichtshof als letzte Berufungsinstanz zu Verfügung
stünde. Dazu Oberhummer lapidar: "Ich hoffe, dass der ORF für das eigene
Vermögen bessere Einsatzmöglichkeiten finden wird".