Christenrundmail: zweite Runde

Wie hier berichtet, hatte die Initiative "Religion ist Privatsache" wegen des Versuches eines stellvertretenden  Chefredakteur die Berichterstattung, den norwegischen Attentäter Breivik nicht als "Christen" zu bezeichnen, erfolgreich bei der Kommunikationsbehörde interveniert (siehe Info Nr. 546 und Nr. 715). Der ORF berief dagegen.

Nun kann auch über den Erfolg in zweiter Instanz berichtet werden:

Per Bescheid wies der Bundeskommunikationssenat am 28.3.2012 die Berufung des ORF gegen die Entscheidung der KommAustira zum "Christen-Rundmail" nun in zweiter Instanz ab. Somit wird erneut festgehalten, dass Robert Zieglers Versuch als Chefredakteur-Stellvertreter, die Berichtserstattung im ORF-Landesstudio NÖ mit einer pro-christlichen Sprachregelung zu beeinflussen, einen Verstoß gegen das ORF-Gesetz darstellte.

Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative Religion ist Privatsache, die die Beschwerde in die Wege geleitet hat, zeigt sich erfreut: "Wenn eine Führungsperson im ORF ihre eigene Weltanschauung der Berichtserstattung aufzwingen will, dann muss es Konsequenzen geben. So einfach ist es.". Verwundert zeigte sich jedoch Oberhummer bezüglich des Berufungsversuchs des ORF: "Warum der ORF eine Berufung gegen die eindeutige KommAustria-Entscheidung eingebracht hat, ist mir schleierhaft. Schließlich hatte Ziegler vielmehr ein Disziplinarverfahren verdient als den persönlichen Einsatz des ORF-Chefs zu seinem Schutz. Und die versuchte Beförderung bei laufendem Verfahren schon gar nicht". Für Oberhummer sei nun die Angelegenheit abgeschlossen, obwohl dem ORF der Verwaltungsgerichtshof als letzte Berufungsinstanz zu Verfügung stünde. Dazu Oberhummer lapidar: "Ich hoffe, dass der ORF für das eigene Vermögen bessere Einsatzmöglichkeiten finden wird".